Die EU hat für fast alle Fragen und Probleme ihrer Bürgerinnen und Bürger Regelungen geschaffen. Das Thema Haustiere auf Reisen bildet da keine Ausnahme. Die entsprechenden Vorschriften bilden die Grundlage für eine unkomplizierte Mitnahme von Hund, Katze und sogar Frettchen. Wichtig ist, rechtzeitig zu planen und die tierärztlichen Dokumente stets griffbereit und aktuell zu halten.
Chip und Tollwut
Wichtig für alle Reisen ist, dass Ihr Tier einen elektronischen Mikrochip oder, alternativ, eine deutlich lesbare und vor dem 3. Juli 2011 erfolgte Tätowierung besitzt. Zudem muss eine gültige Impfung gegen Tollwut vorliegen, auch wenn Tollwut in Deutschland seit 2008 als tollwutfrei gilt. Die erste Impfung sollte der Hund idealerweise im Alter von 12 Wochen erhalten, die zweite mit 15 Wochen. Die dritte Impfung gibt es dann ein Jahr nach der zweiten Impfung.
Bei der Katze ist es etwas einfacher: Die erste Impfung erfolgt mit zwölf Wochen, die Grundimmunisierung wird nach einem Jahr abgeschlossen. Danach wird eine Auffrischung alle drei Jahre empfohlen.
Schutz vor Bandwurm
Zusätzlich muss bei Hund, Katze oder Frettchen eine Behandlung gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis erfolgt ist, wenn das Zielgebiet frei von dem Erreger ist. Zu diesen Ländern zählen Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland. Wichtig ist zudem ein gültiger EU-Heimtierausweis oder eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung.
Zeit beachten
Impfungen sollten übrigens spätestens 21 Tage vor Reisebeginn erfolgt sein. Bei der Bandwurmbehandlung liegt die Vorabspanne zwischen 120 und 24 Stunden.
Heimtierausweis
Der EU-Heimtierausweis enthält alle notwendigen Angaben über Ihr Tier: Namen und Beschreibung, dazu die Adresse von Besitzer und dem das Dokument ausstellenden Tierarzt sowie die Impfnachweise mit Präparat und Datum. Ein EU-Heimtierausweis gilt lebenslang, solange die Tollwutimpfung des Haustieres gültig ist.
Ähnlich ist es bei der EU-Tiergesundheitsbescheinigung. Diese muss allerdings durch eine schriftliche Erklärung ergänzt werden, aus der hervorgeht, dass die Reise privat und nicht gewerblicher Natur ist. Das gilt auch für Nichtbesitzer, die das Tier mitnehmen oder begleiten.
Reisen ohne Besitzer
Grundsätzlich müssen Heimtiere mit ihrem Besitzer reisen. Eine andere Person kann jedoch schriftlich ermächtigt werden, das Tier mitzunehmen. Voraussetzung ist, dass Hund, Katze oder Frettchen innerhalb von fünf Tagen nach Einreise (wieder) beim Besitzer sind.Sie dürfen übrigens mit mehr als einem Tier reisen. Bei mehr als fünf Vierbeinern ist allerdings ein Nachweis darüber erforderlich, dass die Tiere an einem Wettbewerb, einer Ausstellung oder einer Sportveranstaltung teilnehmen.Wer mit anderen Haustieren als Hund, Katze oder Frettchen unterwegs ist, sollte sich rechtzeitig über die nationalen Voraussetzungen zur Einreise des jeweiligen Landes erkundigen.
Transport vorbereiten
Vor jeder Reise mit Haustier sollte vorab überlegt werden, welches Verkehrsmittel genutzt wird. Jede Reise bedeutet Stress. Während bei der Mitnahme im Auto genügend Stopps zum Laufen, Fressen und Trinken eingelegt werden können, muss ein Transport im Flugzeug entsprechend vorbereitet werden.Stabile, gräumige Boxen, passend zur Größe des Tieres, sind ein Muss. Hier beraten Fachgeschäfte und Tierärzte. Die Box muss mindestens mit einer Trinkmöglichkeit und ausreichend Wasser ausgerüstet sein.
Flug frühzeitig planen
Zur richtigen Vorbereitung gehört auch die Wahl der passenden Airline – nicht alle Fluglinien erlauben die Mitnahme von Tieren – und die rechtzeitige Buchung.
Grundsätzlich dürfen Tiere bis zu einem Gewicht von acht Kilo in der Kabine mitgenommen werden. Größere Tiere werden im temperierten Frachtraum befördert.
Aber: Die Zahl der Tiere innerhalb er Kabine ist bei jedem Flug begrenzt. Daher empfiehlt es sich, die Reise und den tierischen Transport frühzeitig zu buchen.