AGB - Die Inselzeitung

AGB

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Printausgabe Inselzeitung und/oder Inselmagazin

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Platzierung von Werbung print, online von Mediagroupbalear SL umgesetzte Produkte „Die Inselzeitung“ und „Das Inselmagazin“

Haftung: Für den Inhalt jeder Anzeige haftet der Auftraggeber der Anzeigenschaltung/Inserat. Der Auftraggeber garantiert, dass das Inserat gegen keinerlei gesetzliche ,nicht das Ansehen des Verlages oder die guten Sitten verstößt, technischen Anforderungen genügt, er alle rechtlichen Bestimmungen einhält, alle notwendigen Rechte inne- bzw. eingeräumt erhalten hat und daher Rechte Dritter (z. B. Immaterialgüterrechte wie Urheber-, Markenschutzrechte bei Fotos, Grafiken, Tonträger, Videobänder usw.) nicht verletzt werden. Sollte der Auftraggeber rechtlichen Bestimmungen, wie z.B. der Kennzeichnungspflicht oder Bestimmungen nicht nachkommen, behält sich der Verlag vor, die Annahme des Inserats abzulehnen bzw. bei begründetem Verdacht eines Gesetzesverstoßes, angegebene Daten wie Namen und Anschrift des Auftraggebers auf Anfrage mitzuteilen. Der Verlag behält sich vor, Werbe-Maßnahmen, die rechtlich beanstandet wurden, nicht abzubilden (einschließlich des sofortigen Stopps einer bereits laufenden Werbekampagne). Der Verlag kann aus diesem Grund sowohl die Annahme eines Werbeauftrags ablehnen als auch von rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen zurücktreten. Der Verlag ist zu einer entsprechenden Prüfung des Inserates oder eines dagegen vorgebrachten Veröffentlichungsbegehrens nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen eines Inserates auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber durchzuführen. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ansprüche des Auftraggebers welcher Art auch immer sind ausgeschlossen.

Der Auftraggeber garantiert und haftet insbesondere auch dafür, dass das zu schaltende Inserat/die zu schaltende Werbung nicht gegen die Bestimmungen des Glücksspielgesetzes verstößt, und verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes, unabhängig von einem eigenen Verschulden, den Verlag über erste Aufforderung vollkommen schad- und klaglos zu halten. Die Schad- und Klagloshaltung durch den Auftraggeber umfasst auch den Ersatz jeglicher Folgeschäden für den Verlag, insbesondere den Ersatz von angemessenen Rechtsvertretungs- und Prozesskosten sowie von gerichtlichen oder behördlichen Strafen; der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, hinsichtlich solcher verhängter Strafen Rechtsmittel zu erheben und den Rechtsweg auszuschöpfen. Der Auftraggeber verzichtet im Falle einer Inanspruchnahme von dritter Seite (Behörde, Mitbewerber, etc.) auf den Einwand eines Mitverschuldens des Verlags und auf jegliche sonstige Haftung des Verlags.

Annahme: Werden Anzeigen telefonisch aufgegeben oder solcherart Änderungen veranlasst, dann übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Dies gilt auch für undeutlich geschriebene Textvorlagen. Hierfür übernimmt der Verlag keine Gewähr.

Gewährleistung und Leistungsstörung: (Druck-) Fehler, bzw. Fehler, die den Sinn eines Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keine Ersatzansprüche dem Verlag gegenüber. Fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Der Verlag lehnt jede Haftung für eventuelle Schäden, die durch Nichterscheinen eines Inserats oder einer Fremdbeilage an einem bestimmten Tag (ausgenommen bei ausdrücklich vereinbarter Platzierung, etc.) bzw. die durch Druckfehler usw. entstehen ab.

Der Verlag haftet, sofern er für Schäden einzustehen hat, nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Zinsverlust, mittelbare und Folgeschäden, Schäden Dritter etc., ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Verlag haftet nicht für beschädigte oder verloren gegangene Daten oder Dateien. Fälle höher Gewalt (zB auch Streiks, Beschlagnahme, Maschinenschaden, Verkehrs- und Betriebsstörungen) sind seitens des Verlags nicht zu vertreten.

Der Verlag behält den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht wird. Der Verlag ist zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Erst nach 2 erfolglosen Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch den Verlag ist der Auftraggeber zu weiteren Ansprüchen (Preisminderung, Wandlung) entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt. Jedenfalls ist die Haftung der Höhe mit dem Betrag des Preises für den betreffenden Auftrag begrenzt.

Unterlagen, Aufbewahrung: Für die Eignung zum Druck bzw. zur Veröffentlichung bereitgestellter oder vom Auftraggeber selbst gestalteter Druckunterlagen, Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen bzw. Abweichungen in der Druckqualität bedingt durch deren Ausgestaltung sowie auch inhaltliche Fehler oder sonstige Mängel solcher beigestellter Unterlagen (wie z.B. Manuskripten, Filmen, reproreifen Vorlagen, Fremdbeilagen und Sonder-werbeformen) haftet ausschließlich der Auftraggeber. Den Verlag trifft keine Prüf- und/oder Hinweispflicht. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen endet 3 Monate nach dem Erscheinen der letzten Anzeige.

Anzeigenvorschau: Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegebenenfalls gegen Kostenersatz hergestellt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Bei nicht fristgerechter Rückstellung solcher Abzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung vom Verlag anzufertigender Copys, Filme oder grafischer Arbeiten hat der Auftraggeber zu tragen.

Platzierungswünsche: Diese werden nach Möglichkeit berücksichtigt, stellen für den Verlag jedoch keine Verpflichtung dar. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht vereinbar.

Kennzeichnung: Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden vom Verlag gekennzeichnet.

Anzeigenaufträge: Aufträge, gleichgültig von wem übernommen, gelten dem Verlag gegenüber erst dann verbindlich, wenn sie vom Verlag angenommen wurden. Aufträge werden vom Verlag auf Wunsch bestätigt. Mündliche Aufträge, die nicht schriftlich bestätigt werden, binden den Verlag nicht. Der Verlag ist berechtigt, von einem angenommenen Anzeigenauftrag aus wichtigen Gründen zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu beenden. Wichtige Gründe sind insbesondere grober Verstoß gegen Vertragspflichten durch den Auftraggeber oder Schließung des Unternehmens bzw. Einstellung der Zeitung.

Die Anzeigenschaltung verlängert sich automat monatlich. Laufzeiten-Rabattierung dient lediglich der Preisfestlegung für die erste Schaltung und kann gegebenenfalls angepasst werden.

Nachlass, Agenturprovision: Die im Anzeigentarif angeführten Mengenrabatte werden nur für die innerhalb eines Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Wird ein derartiger Auftrag aus Gründen, die der Verleger nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber – unbeschadet sonstiger Rechtspflichten – den Unterschied zwischen dem gewährten Nachlass und jenem, der der effektiven Abnahme entspricht, dem Verleger zurückzuerstatten. Bei Konkurs oder Ausgleich des Auftraggebers entfällt der Nachlass,

Anzeigenpreise und Zahlungskonditionen: Es gelten die jeweils unter http://www.mediagroupbalear.com/pdf/Mediagroup-S-pag-IZ.pdf ausgewiesenen Tarife.

Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Preise auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft. Die Rechnung wird spätestens am 28. Tag des Monats vor Veröffentlichung erstellt. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Bezahlung fällig. Der Auftraggeber stimmt einer allfälligen elektronischen Übermittlung der Rechnungen per E-Mail ausdrücklich zu. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet. Weiter werden aus dem Titel des Zahlungsverzugs die Satz- und Inkassospesen geltend gemacht. Laufende und weitere Aufträge des Säumigen können vom Verlag bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Betrags zurückgestellt werden.

Stornierungen: Bei Stornierungen von Anzeigenaufträgen und Beilagenbuchungen (soweit dies für den Verlag technisch noch möglich ist) verrechnen wir eine Stornogebühr.

Bei Stornos bis 3 Wochen vor Erscheinen beträgt die Gebühr 10 % vom Tarifwert der Buchung,

bis 2 Wochen vor Erscheinen 30 %,

ab 1 Woche vor Erscheinen 50 %,

3 Tage vor Erscheinen den gesamten Tarifwertwert.

Bei Magazinen und Sonderproduktionen: Bei Stornos bis 2 Wochen vor Erscheinen beträgt die Gebühr 50 %, ab 2 Wochen vor Erscheinen den gesamten Tarifwert.   

Kündigung: Die Anzeigenschaltung verlängert sich automatisch jeweils monatlich. Laufzeiten-Rabattierung dient lediglich der Preisfestlegung für die ersten Schaltung und kann gegebenenfalls angepasst werden. Die Kündigung erfolgt per Mailmitteilung durch den Kunden

Rechnungsreklamation: Rechnungsreklamationen können nur innerhalb von 4 Tagen nach Rechnungslegung anerkannt werden.

Rügepflicht: Reklamationen und sonstige Beanstandungen sind bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung oder Schadenersatzansprüche schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen des Inserats geltend zu machen.

Immaterialgüterrechte: Das Eigentum und Rechte an Idee, Konzeption, Gestaltung, Layout, Titel, Text, Fotos, etc. an vom Verlag gestalteten Vorlagen verbleiben beim Verlag, sofern mit dem Auftraggeber im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Dieses Anzeigensujet darf daher lediglich in der Inselzeitung / Inselmagazin und/oder ausdrücklich vom Verlag gestatteten Medien in unveränderter Weise veröffentlich werden. Jegliche auch nur teilweise Bearbeitung, Vervielfältigung, und/oder anderweitige Veröffentlichung, Verbreitung und/oder Verwertung des Anzeigensujets bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verlags.

Geheimhaltung: Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Informationen (z. B. Passwort, Benutzernamen, Mediadaten u. a.) absolut vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Falls dies doch notwendig sein sollte, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Informationen nur an Personen weiterzugeben, die sich ihrerseits zu umfassender Geheimhaltung verpflichtet haben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber. Für aus der Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht resultierende Schäden hält der Auftraggeber den Auftragnehmer vollkommen schad- und klaglos (inkl. Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten).

Rechtsnachfolge: Rechte und Pflichten aus abgeschlossenen Aufträgen gehen auf den jeweiligen Gesamtrechtsnachfolger der Vertragspartei über. Die Vertragsparteien sind in allen anderen Fällen nicht berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an Dritte abzutreten bzw. die Vertragsposition an Dritte zu übertragen.

Sonstiges: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Palma. Es gilt spanisches Recht.

Bei Unwirksamkeit von Teilen der AGB bleibt die Wirksamkeit des Rests unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Inselzeitung Kleinanzeigen online/print

Allgemeines

Willkommen bei www.die-inselzeitung.com. Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der „Die Inselzeitung“, ein Unternehmen der Mediagroup Balear SL, Calle Marina 104,1° Local 7, 07620 Llucmajor für die Aufgabe privater Kleinanzeigen. Falls Sie als Unternehmer eine gewerbliche Anzeige aufgeben möchten, bitten wir Sie unsere Nutzungsbedingungen für gewerbliche Kunden zu beachten.

Eigenverantwortung für Inhalte

Die Verantwortung für Anzeigeninhalte, Blog- oder Forenbeiträge liegt allein bei dem Autoren. Inselzeitung.com übernimmt keinerlei Gewährleistung für die durch Dritte veröffentlichten Anzeigen, insbesondere bei missbräuchlicher Benutzung von „Die Inselzeitung“.

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Persönliche Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht.

Inselzeitung.com behält sich die zeitnahe weitere Veröffentlichung der Anzeigen in Printobjekten und auf Internetplattformen im Rahmen von Kooperationen vor.

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    * grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen verherrlichen oder verharmlosen, oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verachtenden Art und Weise darstellen ,

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Erfolgt beim Bankeinzugsverfahren eine Rückbelastung an Die Inselzeitung , die der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde die entstehenden Kosten zu tragen. Bruttorechnungsbetrag und Kosten sind sofort fällig.

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Richtlinien für Private Anzeigen

Privates Inserieren

Je Nutzer können kostenlos verschiedene private Anzeigen in einer passenden Sachrubrik im Internet oder auch in der  Zeitungs-Ausgabe inseriert werden, solange sie Gelegenheitscharakter haben und einer haushaltsüblichen Menge entsprechen. Darüber hinaus stimmen Sie der Veröffentlichung  Ihrer Anzeige in „Die Inselzeitung“ zu. Einen Anspruch auf eine Veröffentlichung in der Printausgabe gibt es nicht. Der Druck ist abhängig von Platz und Inhalt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen  für die Veröffentlichung von Bildern und Videos

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