Lockerungsmaßnahmen für Kinder ab dem 26. April

Die Ausgangserlaubnisse betreffen die Zeit zwischen 9 und 21 Uhr bis zu einer Entfernung von maximal einem Kilometer vom Wohnsitz. In dieser Zeit ist Kindern mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten ein Spaziergang an der frischen Luft von maximal einer Stunde erlaubt. Kinder dürfen auch spielen. Vorgeschrieben ist, dass ein Elternteil oder Erziehungsberechtiger mit maximal drei Kindern, für die er die Verantwortung oder die Fürsorgepflicht besitzt, unterwegs sein darf. 

Wichtig sei aber, die Abstandsregeln (mindestens 1,50 m) und Kontaktbeschränkungen zu anderen Familien und Gruppen weiterhin einzuhalten, heißt es.

Palma de Mallorca ergänzt Verordnung

Die Stadt Palma hat die Verordnung am Samstag um einen weiteren Punkt ergänzt: Wer als Familie in einer Entfernung von einem Kilometer vom Meer entfernt wohnt, darf auch an den Strand. Baden im Meer ist allerdings nicht erlaubt. Parks, wie beispielsweise der Parque de las Estaciones oder der Parc de Sa Riera, bleiben aufgrund der Corona-Lage geschlossen. Auch Spielplätze werden nicht geöffnet. Auf die Einhaltung der Restriktionen werden man ein besonderes Augenmerk richten, heißt es seitens der Stadtverwaltung.

Zu den Einzelheiten der Verordnung (span.): https://bit.ly/2xXnTTW #EsteVirusLoParamosUnidos