Gemeinde Artà beschließt neue Regelungen für Fahrzeugverkehr in Küstengebieten

Der Gemeinderat beschloss einstimmig ein komplettes Fahrverbot in den unter Naturschutz stehenden Küstenbereichen. Zudem gilt ein Parkverbot außerhalb gekennzeichneter Flächen, beispielsweise auf Nabenstraßen oder Waldwegen. Die bisherige Regeloung aus dem jahre 2006 sah lediglich ein Fahrverbot, nicht jedoch ein Parkverbot vor. Dies erschwerte es der Polizei, gegen abgestellte Fahrzeuge entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das Rathaus von Artà beklagt vor allem die hohe Anwahl von Quads an der Cala Torta und es Caló. Die Strafen bei Nichtbeachtung der neuen Verordnung liegen zwischen 100 und 600 Euro.

Marc Fischer (Bild: Tripadvisor)