Mallorcas Verkehrsregeln – Wichtiges und Kurioses
Entdecken Sie die skurrilsten Verkehrsregeln und unerlässlichen Vorschriften für eine pannenfreie Fahrt auf der Baleareninsel.
Die Straßenverkehrsordnung auf Mallorca hat im Laufe der Zeit einige Änderungen erfahren, die sowohl für die Einheimischen als auch für die zahlreichen deutschsprachigen Residenten und Besucher von Bedeutung sind. Einige der geänderten Regeln betreffen allgemeine Sicherheitsfragen. Andere wiederum können aufgrund ihrer Einzigartigkeit oder der Unterschiede zu dem, was deutsche Autofahrer gewohnt sind, als kurios angesehen werden.
Wichtige Änderungen
Geschwindigkeitsbegrenzungen: Um die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren, wurden die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf vielen Straßen der Insel herabgesetzt. Vor allem in städtischen Gebieten dürfen Autofahrerinnen und Autofahrer nur noch mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h unterwegs sein. Ziel dieser Änderung ist die Verbesserung der Sicherheit von Fußgängern und die Verringerung der Lärmbelästigung in Wohngebieten (siehe Kasten).
Sicherheitsabstand für Radfahrerinnen und Radfahrer: Für Autofahrerinnen und Autofahrer gibt es eine klare Vorschrift zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern. Für Mallorca, wo Radfahren eine beliebte Freizeitbeschäftigung und ein wichtiger Bestandteil des touristischen Angebots ist, ist diese Regelung besonders wichtig.
Alkohol und Drogen: Die Bußgelder für Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wurden deutlich erhöht und die Promillegrenzen gesenkt, insbesondere für Berufskraftfahrer und Fahrer, die ihren Führerschein weniger als zwei Jahre besitzen. In Spanien dürfen Autofahrer maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut oder 0,25 Promille im Atem haben. Für Fahranfänger mit weniger als zwei Jahren Fahrerfahrung gelten strengere Grenzen: 0,3 Promille im Blut und 0,15 Promille im Atem. Beachten Sie diese Limits, um sicher unterwegs zu sein.
Haustiere: Eine weitere Neuerung ist, dass Haustiere nun immer gesichert sein müssen, entweder mit Hilfe von speziellen Gurten oder indem sie in Transportboxen untergebracht werden. Haustiere im Fahrzeug frei herumlaufen zu lassen, ist nicht nur eine Ablenkung. Es kann auch gefährlich werden, wenn es zu einem Unfall kommt.
Seltsame Regeln
Hartnäckiges Gerücht – das angebliche Verbot von Flip-Flops: Eine der vermeintlich kuriosesten Regelungen ist das Verbot, während der Fahrt Flip-Flops oder Badeschuhe zu tragen. Diese Regel gibt es nicht, nach diversen Presseberichten sah sich die Straßenverkehrsbehörde sogar dazu genötigt ausdrücklich eine Veröffentlichung dazu heraus zugeben. Liegt jedoch durch das Tragen diverser Kleidungsstücke eine Gefährdung vor kann es strafbar sein:
Zitat DGT: „Es gibt kein Gesetz, das das Tragen von Flip-Flops verbietet oder ein bestimmtes Schuhwerk für das Autofahren vorschreibt, genauso wenig wie es ein Gesetz gibt, das das Fahren ohne T-Shirt verbietet, aber das Problem liegt in der Auslegung dieser Maßnahmen.“
Ungewöhnliche Vorschriften
Hupen verboten: In einigen ländlichen Gegenden Mallorcas ist das Hupen mittlerweile gänzlich verboten. Damit soll die Ruhe nicht gestört werden, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall.
Parkregeln: In einigen Städten auf Mallorca wechseln die Seiten, auf denen das Parken zu bestimmten Zeiten im Monat erlaubt ist, was für Besucherinnen und Besucher verwirrend sein kann.
Obwohl die Anpassung an neue Verkehrsregeln eine Herausforderung sein kann, insbesondere für Langzeiturlauber, die sich an eine bestimmte Fahrweise gewöhnt haben, ist es wichtig zu bedenken, dass diese Änderungen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dient. Für deutschsprachige Autofahrer auf Mallorca ist es ratsam, sich stets auf dem Laufenden zu halten und sich an die lokalen Verkehrsregeln zu halten, um sicher und im Einklang mit dem Gesetz unterwegs zu sein.
Tempolimit auf Mallorcas Straßen – entscheidend sind die Fahrspuren
Vor allem die Tempolimits unterscheiden sich teilweise erheblich von denjenigen deutschsprachiger Länder. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen in Spanien und damit auf Mallorca basieren auf der spanischen Straßenverkehrsordnung. Diese Tempolimits gelten, sofern kein Hinweisschild vorhanden ist:
In geschlossenen Ortschaften:
Bei Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung beträgt das Tempolimit 50 km/h.
Bei Straßen mit nur einer Fahrspur in jede Richtung sind lediglich 30 km/h erlaubt.
Für Straßen, auf denen beide Fahrtrichtungen sich eine Fahrbahn teilen und kein klar abgegrenzter Gehweg vorhanden ist, ist die Geschwindigkeit auf 20 km/h beschränkt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften:
Auf Straßen mit einem Seitenstreifen von 1,50 Metern können Sie bis zu 90 km/h fahren.
Sollte der Seitenstreifen mehr als 1,50 Meter breit sein, darf die Geschwindigkeit auf 100 km/h erhöht werden.
Autobahnen und mehrspurige Straßen:
Die Obergrenze auf Autobahnen und Straßen, die mehr als zwei Fahrspuren in eine Richtung haben, beträgt 120 km/h (sofern kein Schild ein anderes Tempolimit angibt).
Bussgelder
In Spanien können Bußgeldbescheide dank eines EU-Abkommens auch international vollstreckt werden, sofern die Forderung mindestens 70 Euro beträgt. Zudem gibt es bei einer Zahlung innerhalb von 20 Tagen in der Regel einen Rabatt auf das Bußgeld.
Vergehen Bußgeld nach spanischem
Bußgeldkatalog
Promillegrenze
(0,5 Promille) überschritten ab 500 €
Geschwindigkeitsverstoß
– 20 km/h ab 100 €
– 50 km/h ab 600 €
Handy am Steuer ab 200 €
Sicherheitsgurt nicht angelegt ab 200 €