Nachdem die Staatsanwaltschaft die Maßnahme für unrechtmäßig hielt und noch am Montag eine Vorab Prüfung des Oberlandesgerichts angelehnt wurde, hatte die Balearen Regierung in einer Sondersitzung am Mittwoch die Restrektion beschlossen.
Am heutigen Donnerstag 06.05 wurde diese nun vor Gericht bestätigt. Somit bleibt die nächtliche Ausgangssperre erst einmal bestehen. Fraglich ist wie lange, denn übergeordnete Gerichte oder Entscheidungen in anderen autonomen Regionen könnten die Auflage ins Wanken bringen.
Während weiterhin unklar ist, in wie weit das Ende des Alarmzustandes am 09.05, zum Beispiel die Einschränkung der Personenzahl bei privaten Treffen beeinflusst, steht die Beibehaltung der Schließung der Gastronomischen Innenräume scheinbar außer Frage.