EU-Parlament verabschiedet Speicherung von Fluggastdaten
Die Mitgliedsländer können zusätzlich entscheiden, ob sie das System auch auf Flüge innerhalb der EU ausweiten. Ziel ist es, Polizeibehörden bei der Verhinderung geplanter Anschläge oder anderer schwerer Straftaten zu unterstützen. Bis zu 60 Einzeldaten, darunter Abflug- und Zielort, Reiseroute, Angaben zum Reisebüro, Kontaktdaten sowie Zahlungsinformationen, müssen für einen Zeitraum von fünf Jahren vorgehalten werden. Sechs Monate nach der Übermittlung allerdings müssen die Daten unkenntlich gemacht werden.
Marc Fischer (Bild: Archiv)