
IZ Kolumne von Lutz Minkner Dezember 2025
IZ Kolumne von Lutz Minkner Dezember 2025 In Palma schließen immer mehr alteingesessene Läden — ein Blick hinter die Insolvenzen

Diesen Tag im August 2024 wird der 71-jährige mallorquinische Taxifahrer José María P. sein Leben lang nicht vergessen: er hatte drei angetrunkene Fahrgäste, Essener Polizisten im Urlaub, von der Playa de Palma zu ihrem Landhotel in der Inselmitte gefahren. Bei der Ankunft vermisste einer der Fahrgäste sein Telefon und beschuldigte den Taxifahrer, es gestohlen zu haben. Nach kurzer Diskussion wurden die Fahrgäste handgreiflich und schlugen und traten auf den Taxifahrer ein. Als jener nach der Polizei rief, verhöhnte ihn einer der Angreifer mit dem Ausruf „Wir sind die Polizei“, zeigte sogar seinen Polizeiausweis und setzte die Attacken fort.
Ergebnis: Der Taxifahrer erlitt schwerste Verletzungen, ein gebrochener Arm, zwei gebrochene Rippen, zahlreiche Prellungen und ein bis heute andauerndes Trauma. Übrigens: das Telefon fand sich schlussendlich in der Tasche des Angreifers. Die Guardia Civil leitete ein Strafverfahren gegen die Polizisten ein; auch die Staatsanwaltschaft Essen nahm die Ermittlungen auf.
Jetzt gab es ein vorläufiges Ende des spanischen Strafverfahrens durch einen Vergleich zwischen Staatsanwaltschaft, Haupttäter und Opfer: Der Haupttäter räumte die Tat ein, entschuldigte sich und zahlte etwa 50.000 € an den Geschädigten (40.000 € Schmerzensgeld und 10.000 € Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten). Das endgültige Urteil wird erst in einigen Monaten vorliegen. Die Öffentlichkeit sprach von „Freikauf“ und zeigte wenig Verständnis für den milden Ausgang des Verfahrens. Wie wird es weitergehen? Nun, wie gesagt, das endgültige Urteil des spanischen Gerichts steht noch aus. Es wird aber voraussichtlich die Einigung der Parteien absegnen. Das deutsche Strafverfahren wird eingestellt werden, denn nach dem Grundsatz „ne bis in idem“, darf ein Täter wegen derselben Straftat nur einmal verfolgt werden. Auf Mallorca sind noch Forderungen des Arbeitgebers des Taxifahrers wegen Verdienstausfalls und der Krankenkasse des Opfers anhängig.
Die Öffentlichkeit fragt: Kann ein brutaler Prügelpolizist so billig davonkommen? Nun, sieht man die Tat isoliert, ist das „vereinbarte“ Schmerzensgeld vielleicht angemessen. Ist es aber auch angemessen, wenn der Täter ein Polizist ist, der sich auch außerdienstlich so zu verhalten hat, dass das Vertrauen der Gesellschaft in seinen Berufsstand nicht beeinträchtigt wird? Diese Frage ist nicht nach strafrechtlichen, sondern nach disziplinarrechtlichen Gesichtspunkten zu beantworten. Die Disziplinarbehörde in Essen hat bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet, wird dieses aber erst fortführen, wenn die Strafakte aus Mallorca vorliegt. Was hat der Prügelpolizist noch zu erwarten? Je nach Schwere des Vorwurfs sind mögliche Disziplinarstrafen ein Verweis, eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Dabei kommt es zunächst darauf an, ob es sich um ein innerdienstliches oder ein außerdienstliches Verhalten handelt. Unstreitig: Die Tat geschah auf einem Auslandsurlaub in der Freizeit des Polizisten. Die Disziplinarbehörde wird allerdings zu prüfen haben, ob nicht der innerdienstliche Bereich deshalb berührt ist, weil der Beschuldigte durch Vorlage seines Dienstausweises und der Ansage „Wir sind die Polizei!“ sich als Polizist zu erkennen gegeben hat. Hier dürfte wohl eine Ansehensschädigung der Polizei gegeben sein und ein Dienstvergehen vorliegen. Es steht damit sicher zu erwarten, dass das disziplinarrechtliche dicke Ende noch auf den Polizisten zukommt.
Bleibt zu hoffen, dass José María P. schnell endgültig gesundet und zukünftig nur noch Fahrgäste hat, die seine Dienste zu schätzen wissen und mit einem freundlichen Wort und einem guten Trinkgeld belohnen.
Lutz Minkner ist Managing Partner des Immobilienunternehmens Minkner & Bonitz.
Er blickt auf eine 45 jährige berufliche
Tätigkeit als Rechtsanwalt, Dozent, Fachbuchautor und Unternehmer zurück.
www.minkner.com

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