Wichtige Steueränderungen für das kommende Jahr 2023
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Am 24. Dezember letzten Jahres wurde das Gesetz 31/2022 mit der neuen Sonderregelung für die Balearen, auch REIB genannt, veröffentlicht, mit der die Insellage durch besondere steuerliche Maßnahmen anerkannt wird und die am 1. Januar in Kraft trat. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2028, mit der Möglichkeit einer Verlängerung.
Diese Regelung ist in zwei Maßnahmen unterteilt: die Reserve für Investitionen auf den Balearen und die Sonderregelung für Industrie-, Landwirtschafts-, Viehzucht- und Fischereiunternehmen.
Die Maßnahmen wirken sich positiv auf die Steuerpflichtigen der Körperschaftssteuer (IS) und der Einkommenssteuer für Gebietsfremde (IRNR) aus, da sie eine Ermäßigung von bis zu 90 % der Bemessungsgrundlage ihrer jeweiligen Steuern in Anspruch nehmen können, sofern diese aus wirtschaftlichen Tätigkeiten auf den Balearen stammen, einschließlich derjenigen, die aus der Übertragung von Vermögenswerten stammen.
Um die Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, müssen sie eine Rücklage bilden, die innerhalb von drei Jahren gebildet werden muss und in eine der folgenden Investitionen fließen muss:
– Erwerb von materiellen oder immateriellen Anlagegütern, die zur Verbesserung und zum Schutz der Umwelt beitragen, oder Ausgaben für Innovation und Entwicklung.
– Schaffung von Arbeitsplätzen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Durchführung der Investition.
– Erwerb von Beteiligungen oder Anteilen, die von neu gegründeten Unternehmen oder Unternehmen mit Kapitalerhöhung ausgegeben werden, die die unter dem ersten Punkt genannten Tätigkeiten ausüben.
Steuerpflichtige mit Wohnsitz auf den Balearen, die eine normale Tätigkeit mit direkter Veranlagung ausüben, können einen Abzug von bis zu 80 % des Teils der Bruttosteuerschuld vornehmen, der auf das Nettoeinkommen entfällt. Zu diesem Zweck müssen die Selbstständigen eine Buchhaltung gemäß den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs führen und ihre Einkünfte müssen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten in auf den Balearen ansässigen Betrieben stammen.
Die erworbenen Sachanlagen müssen während eines Zeitraums von 5 Jahren in Betrieb sein und für die Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit auf dem Gebiet der Balearen erforderlich sein. Der Erwerb durch Leasing gilt ebenfalls als Realisierung der Rücklage. Es ist zu beachten, dass die getätigten Investitionen keine weiteren Steuervorteile mit sich bringen.
Was die Sonderregelung für Industrie-, Landwirtschafts-, Viehzucht- und Fischereibetriebe betrifft, so haben diese Anspruch auf eine Ermäßigung von 10 % auf den Teil der Bruttosteuerschuld, der den Einkünften aus der Produktion ihrer Tätigkeiten entspricht, wobei diese Ermäßigung in den Zeiträumen auf 25 % erhöht werden kann, in denen die durchschnittliche Beschäftigtenzahl in dem vorangegangenen positiven Zeitraum gestiegen ist und dieser Anstieg über einen Zeitraum von drei Jahren aufrechterhalten wurde. Auch Selbstständige kommen in den Genuss dieses Freibetrags, sofern ihr Nettoeinkommen nach der Methode der direkten Schätzung ermittelt wird und aus den vorgenannten Produktionstätigkeiten stammt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neue balearische Steuerregelung eine neue Möglichkeit zur Senkung der Steuerlast für die auf den Balearen tätigen Steuerzahler zu bieten scheint, aber wir sind der Meinung, dass eine vorherige Analyse der zu tätigenden Investitionen ratsam ist, um zu vermeiden, dass die Anforderungen nicht erfüllt werden.
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