Omnia Consulting – Steueränderungen 2021 bei Dividenden und Gewinnen
Omnia Consulting – Steueränderungen 2021 bei Dividenden und Gewinnen
Steueränderungen 2021: Ausschüttung von Dividenden und Gewinnen beim Verkauf von Unternehmensanteilen
Am 30. Dezember 2020 wurde in Spanien der Staatshaushalt (LPGE) für das laufende Jahr verabschiedet. Nicht Besonderes, schließlich passiert das jedes Jahr, aber kurioserweise gab es seit zwei Jahren kein neues Haushaltsgesetz, da das spanische Parlament nicht in der Lage war, sich auf ein neues Budget zu einigen.
Das Haushaltsgesetz, das jetzt verabschiedet wurde, beinhaltet sowohl eine direkte Steuererhöhung als auch Kürzungen bei Abzügen von Steuerfreibeträgen. Eine dieser Kürzungen betrifft die Dividendenausschüttungen zwischen Muttergesellschaften und Tochtergesellschaften. Wir werden das im Folgenden erklären:
Bis jetzt (31.12.2020) waren Einkünfte aus Dividenden steuerfrei, wenn sie folgende Vorgaben erfüllten:
1. Wenn der Anteil der Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft gleich oder höher als 5% lag. Oder wenn der Gesamt-Aktienwert der Tochtergesellschaft zum Zeitpunkt des Erwerbs der Beteiligungen größer als 20 Millionen Euro betrug.
2. Wenn die Beteiligung an der Tochtergesellschaft mindestens 12 Monate ohne Unterbrechung bestanden hatten.
3. Wenn das Tochterunternehmen eine reelle wirtschaftliche Tätigkeit ausübte, d.h. dass sie nicht als vermögensverwaltendes Unternehmen oder als bloßer Vermögensverwalter angesehen wurde.
In diesen Fällen waren Einnahmeverluste aus der Übertragung dieser Beteiligungen und der Neubewertung ihres Wertes zum Marktpreis nicht abzugsfähig (gemäß Artikel 15.1 und 21.6 des Körperschaftssteuergesetzes). Verluste aufgrund des Erlöschens des Beteiligungsunternehmens waren jedoch abzugsfähig, es sei denn, sie wurden aufgrund einer Umstrukturierung gelöscht (Artikel 21.8 desselben Körperschaftssteuergesetzes).
Nun: Seit dem 1. Januar 2021 gilt, dass alle Unternehmensanteile, deren Wert weniger als 5% des Gesamtaktienwertes betragen, nicht mehr als steuerlich absetzbar gelten, selbst wenn sie mehr als 20 Millionen Euro wert sind (obwohl es dafür eine Übergangsregelung gibt). Eine Steuerbefreiung gilt nur dann, wenn mindestens 5% der Anteile seit mehr als 12 Monaten ohne Unterbrechung gehalten wurden. Aber auch in diesem Fall reduziert sich der Steuerfreibetrag von von 100% auf 95% der Einkünfte aus Dividenden oder Veräußerungsgewinnen, so dass diese Ausschüttungen oder Verkäufe am Ende mit einem effektiven Satz von 1,25% in der Muttergesellschaft besteuert werden.
In der oberen Beispielgrafik hält die Muttergesellschaft 90% der Aktien der Tochtergesellschaft "A" und 50% der Aktien der Tochtergesellschaft "B“. Im Falle einer Dividenden-Ausschüttung von "A" oder dem Verkauf von Anteilen der Gesellschaft "B" gibt es seit 2021 nur dann eine Steuerermäßigung, wenn 5% der Dividendensumme oder des Kapitalgewinns als Investition in die Muttergesellschaft eingebracht wird.
Nehmen wir einmal an, dass "A" 100 Euro pro Aktie an Dividenden ausschüttet. Von diesen 100 Euro hat die Muttergesellschaft Anspruch auf 90 Euro (da sie 90% Unternehmensanteile besitzt). Von diesen 90 Euro sind 95% steuerfrei, so dass sie in ihrer Körperschaftssteuererklärung 4,5 Euro in ihr zu versteuerndes Einkommen aufnehmen muss. Bei einem anwendbaren Steuersatz von 25% zahlt die Muttergesellschaft 1,125 Euro für diese von der Tochtergesellschaft "A" erhaltene Dividende, während sie im Jahr 2020 nichts gezahlt hätte.
Ähnlich verhält es sich, wenn die Muttergesellschaft die Anteile der Tochtergesellschaft "B" verkauft und für diesen Verkauf 100 Euro erhält, muss sie dafür 5 Euro einbehalten, so dass sie mit 1,25 Euro für jeden Anteil besteuert wird, während sie bei einem Verkauf im Jahr 2020 für diesen Anteilsverkauf nichts bezahlt hätte.
Zusammenfassend kann also gesagt werden:
1. Wir müssen mindestens 5% der Aktien besitzen.
2. 95% des Einkommens und der Kapitalgewinne sind steuerfrei.
Wie immer empfehlen, einen Experten zu konsultieren, bevor Sie eine Operation durchführen, einschließlich Dividendenausschüttungen.
Omnia Consulting
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