Krankgeschrieben auf Mallorca – Was man als Angestellter hier beachten muss

Irgendwann passiert es: Ob Grippe, Sportunfall oder eine anstehende Operation. Wer als Angestellter aus gesundheitlichen Gründen für kurze oder längere Zeit berufsuntüchtig wird, muss auf Mallorca schnell handeln. So sieht das spanische Arbeitsrecht vor, dass Arbeiter, Angestellte oder Beamte dem Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich informieren müssen. Will heißen: Eine Krankschreibung, auf Spanisch "baja medica",  muss der Personalabteilung bereits am ersten Fehltag vorgelegt werden. In der Praxis reicht es aus, seinem Chef erst einmal telefonisch mitzuteilen, dass man aus gesundheitlichen Gründen am nächsten Tag oder an den nächsten Tagen nicht kommen kann. Die Krankschreibung kann später nachgereicht oder vorab als Bildscan per Email oder Whatsapp an die Firma geschickt werden.

Wer stellt eine Krankschreibung aus?
Eine "baja medica" kann in Spanien nur ein Arzt des öffentlichen Gesundheitswesens ausstellen. Das Attest eines Privatarztes wird in den öffentlichen Gesundheitszentren (PACs) in der Regel akzeptiert. Verantwortlich für die Krankschreibung ist jedoch der Stamm­arzt des Patienten (Médico cabecera). Auf der Rückseite der öffentlichen Gesundheitskarte (Tarjeta sanitaria) sind das jeweils für einen zuständige Gesundheitszentrum und der Name des Stammarztes aufgeführt.

Wann gibt es Krankengeld?
Krank zu werden, ist für Angestellte in Spanien kein lohnendes Geschäft. Eine Lohnfortzahlung gibt es erst am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Es sind 60 Prozent des Nettogrundlohns. Bis zum 16. Krankheitstag kommt der Arbeitgeber dafür auf, danach übernimmt die spanische Sozialversicherung die Kosten. Auch Selbstständige (Autónomos) haben in Spanien Anrecht auf Krankengeld. Sie müssen sich dafür mit der vom Arzt ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an ihre jeweilige Niederlassung der "Seguridad Social" wenden.