„Leinen los, und volle Fahrt voraus!“ – Doch Halt! Ohne Funkschein bleibt das Boot im Hafen.
Sobald ein Schiff ein Funkgerät an Bord hat, ist das Mitführen eines gültigen Funkscheins Pflicht. Wer den Schein nicht vorweisen kann, den erwartet bei einer Kontrolle eine teils empfindliche Geldbuße.
Drei Funkschein-Typen Neben dem Long Range Certificate (LRC) existiert das für das Mittelmeer geltende Short Range Certificate (SRC) und das UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) für die Binnenschifffahrt, erklärt Christiane Steger von der Deutschen Yacht Akademie auf Mallorca. Das SRC lässt sich bereits ab 15 Jahren machen, die Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Kommunikation auf Englisch „Der Funkschein ist ein amtliches Dokument, international und unbefristet gültig“, sagt Steger. Der Unterricht erfolgt in deutscher Sprache, auch die Theorie-Prüfungsfragen sind auf Deutsch, allerdings müssen zwei Texte in beide Sprachen, also Deutsch und Englisch, übersetzt werden. Der Funkverkehr selbst erfolgt in der Praxis auf Englisch, denn es handelt sich um eine internationale Kommunikation.
In zwei Tagen zum Schein Die Deutsche Yacht Akademie bietet regelmäßig entsprechende Kurse an. In Vollzeit umfasst die Ausbildung zwei Tage (9 – 17 Uhr), wer SRC und UBI zusammen machen möchte, muss noch einen Zusatztag einplanen. Hinzu kommt die Prüfung am jeweils folgenden Tag. Zuständig für die Abnahme in Spanien ist das Prüfungszentrum „Bodensee-Stuttgart-Ausland“ des Deutschen Motoryacht Verbands (DMYV). Die Prüfer kommen auf die Insel. eLeaerning ist bei allen Kursen möglich und kostenlos. Allerdings, darauf weist Steger hin, bestehe der Lerninhalt zum größten Teil aus der Praxis am Funkgerät – und das hat man in der Regel nicht zuhause.