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Recht Die InselzeitungDie Inselzeitung 02/02/2026

E-Scooter auf Mallorca – Registrierung und Versicherungs Pflicht

E-Scooter auf Mallorca - Registrierung und Versicherungs Pflicht

E-Scooter auf Mallorca müssen im DGT-Register eingetragen sein. Erst danach ist eine Versicherung möglich. Regeln, Fristen & Bußgelder im Überblick.

Auf Mallorca gilt ab sofort, was auf staatlicher Ebene längst beschlossen wurde: E-Scooter und andere Fahrzeuge der persönlichen Mobilität (VMP) müssen im nationalen Register der Verkehrsbehörde eingetragen werden. Erst danach kann die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Der spanische Ministerrat hat dazu Ende Januar ein Königliches Dekret verabschiedet. Es tritt mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger (BOE) in Kraft und gilt uneingeschränkt auch auf den Balearen. Zuständig ist die Dirección General de Tráfico (DGT).

Registrierung ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz
Für Nutzerinnen und Nutzer auf Mallorca bedeutet das konkret: Ohne vorherige Registrierung kein Versicherungsschutz. Eigentümer von E-Scootern – bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten – müssen ihr Fahrzeug vor Abschluss der Pflichtversicherung im Nationalen Fahrzeugregister eintragen.
Die Registrierung erfolgt online über die DGT: https://www.dgt.es/nuestros-servicios/tu-vehiculo/matricular-un-vehiculo/inscripcion-vmp/

Nach erfolgreicher Anmeldung stellt die DGT eine digitale Registrierungsbescheinigung aus. Erst danach kann die Versicherung abgeschlossen werden.

Kennzeichnung am Fahrzeug verpflichtend
Mit der Registrierungsbescheinigung kann der Halter eine offizielle Identifikationsplakette bei einem zugelassenen Hersteller erwerben. Diese muss gut sichtbar am vorgesehenen Halter am Fahrzeug angebracht werden. Bei nicht zertifizierten Modellen ist auch eine andere sichtbare Position zulässig.

Hintergrund: Gesetz 5/2025
Rechtsgrundlage ist das Gesetz 5/2025 vom 24. Juli, mit dem die zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr angepasst wurde. Die Versicherungspflicht gilt bereits seit dem 2. Januar 2026, konnte jedoch erst mit Einführung des Registers vollständig umgesetzt werden.

Zwei Arten von E-Scootern – Übergangsfrist bis 2027
Aktuell unterscheidet die DGT zwischen zwei Kategorien von VMP:

Zertifizierte E-Scooter
· erfüllen die technischen Anforderungen des offiziellen VMP-Regelwerks
· seit 22. Januar 2024 dürfen nur noch diese Modelle neu verkauft werden
· verfügen über eine dauerhafte Hersteller-Kennzeichnung
· bei der Registrierung müssen Zertifikats- und Seriennummer angegeben werden
· nach Zahlung der Verwaltungsgebühr wird die digitale Bescheinigung ausgestellt

Nicht zertifizierte E-Scooter
· erfüllen die technischen Vorgaben nicht und haben keine Herstellerplakette
· dürfen noch bis zum 22. Januar 2027 genutzt werden
· Registrierung und Versicherung sind dennoch Pflicht
· erforderlich sind z. B. Rechnung, technische Angaben oder ein Foto des Fahrzeugs
· die Identifikation ist zeitlich befristet
· ab 2027 dürfen diese Fahrzeuge nicht mehr im Straßenverkehr genutzt werden

Eigentümerwechsel und Abmeldung
· Eigentümerwechsel: Muss innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden. Die DGT stellt anschließend eine neue digitale Registrierungsbescheinigung aus, die Identifikationsnummer bleibt erhalten.
· Abmeldung: Erfolgt ausschließlich über zugelassene Entsorgungsstellen, die Stilllegung und Verschrottung elektronisch an das Register melden.

Bußgelder auch auf Mallorca
Verstöße werden landesweit einheitlich geahndet:
· Keine Versicherung: 202 bis 610 Euro
· Fahren ohne Versicherung: 250 bis 800 Euro – abhängig von Gewicht und Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs

Einordnung für Inselbewohner
E-Scooter sind auch auf Mallorca längst Teil des Alltags – in Palma ebenso wie in vielen Küstenorten. Mit dem neuen Register schafft der Gesetzgeber nun klare Zuständigkeiten. Wer seinen Roller weiter legal nutzen möchte, sollte die Registrierung zeitnah erledigen, um Versicherungsschutz und Bußgelder zu vermeiden.

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