Die Balearen besitzen als Autonome Gemeinschaft eine ganze Reihe zivilrechtlicher Zuständigkeiten. Mit dem neuen Gesetz betreffend die Erbschaft zu Lebzeiten werden die bestehenden Gesetzgebungsmöglichkeiten auf 80 Artikel erweitert.
Gründe für das Vererben zu Lebzeiten gibt es viele. In manchen Fällen wollen Eltern ihre Kinder beim Schritt in die Selbstständigkeit unterstützen, ihnen eine Wohnung kaufen, aber vielleicht auch bei einem Start-up helfen, oder entstandene Schulden tilgen. Zudem hat sich die Lebenserwartung deutlich erhöht, so dass Kinder beim Tod ihrer Eltern bereits zwischen 50 und 60 Jahre alt sind. Nicht selten wollen ältere Menschen ihr Vermögen auch nicht mehr eigenständig verwalten und geben es lieber rechtzeitig an die Nachkommen ab. Die Verwaltung von Mietwohnungen, oder die Nutzung ländlicher Gebiete stellt für sie eine besondere Belastung dar, die sie gerne frühzeitig in jüngere Hände abgeben möchten.
Abgaben unverändert
Die Steuerlast beim Vererben wird nicht verändert. Nicht, weil man es nicht möchte, sondern weil die Landesregierung hier ganz klar die Verantwortlichkeit der Zentralregierung überlässt. Daher bleibt das, was für eine Erbschaft an den Fiskus gezahlt werden muss, so wie es bisher. Das vorgelegte Gesetz ordnet lediglich die Artikel und Informationen an, um das Verfahren zu erleichtern.
Widerruf durch Vertrag
Neu sind tatsächlich die Gründe für den Widerruf einer Erbschaft, beispielsweise bei Fehlverhalten, Unwürdigkeit oder Nichtbeachtung von Auflagen.
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass diejenigen, die geben, ärmer werden, indem sie Güter weitergeben und keine Gegenleistung erhalten. Genau diese Situation müsse geschützt werden, heißt es. Die Person, die das Erbe erhält, soll nicht nach schlechtem Verhalten weiterhin in den Genuss der Erbschaft kommen. Tatsächlich gibt es eine ganze Reihe von Fällen der Unwürdigkeit, die nun besondere Berücksichtigung finden.
Erbvertrag einzigartig
Vererbt werden kann auf den Balearen auf drei Arten: Durch Testament, durch Gesetz (dann, wenn kein Testament vorhanden ist), oder durch Erbvertrag. Der Erbvertrag ist für das Erbe zu Lebzeiten entscheidend und zweifellos ein sehr charakteristisches Merkmal des Zivilrechts der Inseln. Im nationalen Zivilgesetzbuch ist dieser Weg ausdrücklich verboten.