
Palma boykottiert deutsche Plakette
Seit Juli 2025 gilt in Palma de Mallorca eine besonders strikte Regelung für die Umweltzone innerhalb des Innenstadtrings der Avenidas, „Zona de Bajas Emisiones“ (ZBE). Was manche noch nicht wissen: Deutsche Umweltplaketten werden in Palma nicht anerkannt – mit teuren Folgen.
Das Rathaus Palma hat nun offiziell einen Bericht der Inselzeitung Mallorca bestätigt, dass Fahrzeuge mit „Kennzeichen D“ nicht länger ins Zentrum der Stadt fahren dürfen. Auch die Nachrichtenagentur dpa und diverse Medien in Deutschland haben die vermutlich europarechtswidrige Diskriminierung aufgegriffen.
Es geht um die Umweltzone (ZBE), die seit Anfang des Jahres in Kraft ist und seit dem 1. Juli strikt durchgesetzt wird. Täglich werden in dem Bereich bis zu 150 von insgesamt 42.000 erfassten Fahrzeugen mit Verstößen registriert.
19 Überwachungskameras
Die technische Umsetzung erfolgt über eine lückenlose Kameraüberwachung: An 19 Einfahrtspunkten zur Innenstadt erfassen hochauflösende Kameras jedes Kennzeichen und gleichen es mit der Datenbank der Verkehrsbehörde DGT ab. Fahrzeuge ohne passende Umweltplakette werden automatisch mit 200 Euro bestraft, bei Wiederholung sogar mit 260 Euro.
Das Problem für ausländische Fahrzeughalter: Die Stadt Palma setzt sich eigenmächtig über die Vorschriften der spanischen Verkehrsbehörde DGT hinweg. Offiziell erklärt diese auf ihrer Website: „In Spanien ist es für Fahrzeughalter mit ausländischem Nummernschild nicht möglich, eine spanische Umweltplakette zu beantragen. Das ist aber auch nicht nötig. Wenn das Auto eine Umweltplakette hat, erkennen wir diese als die entsprechende spanische Variante an“, doch Palma verfolgt eine andere Linie.
Eine Sprecherin des Rathauses Palma sagte der Mallorca Zeitung: „Diese Fahrzeuge dürfen nicht in die Umweltzone einfahren.“ Das System der Verkehrsbehörde DGT sei nicht mit der EU-Norm vereinbar. „Jedes Land hat eine eigene Methode, um die Umweltplaketten zu prüfen. Wir können daher nicht automatisch die Emissionswerte der Fahrzeuge mit ausländischem Nummernschild checken.“
Besonders bitter: Selbst Fahrer von Elektrofahrzeugen mit deutscher Umweltplakette sind betroffen. Wer die Strafe sofort bezahlt, bekommt immerhin 50 Prozent Rabatt und muss nur noch 100 Euro zahlen. Offen ist, wie ein Einspruch gegen das Bußgeld enden würde – möglicherweise erst vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Wer gegen die Strafe vorgeht, verliert jedoch automatisch den „Rabatt“.
Ärger mit Kennzeichen D
Autobesitzer mit deutschem Kennzeichen können sich nur auf eine Liste mit Ausnahmegenehmigungen setzen lassen, wenn sie eine Immobilie oder Anmeldung, einen Parkplatz oder ein Geschäft vor Ort haben. Die Ausnahmegenehmigung ist maximal sechs Monate gültig und muss rechtzeitig beantragt werden – für normale Besucher recht schwierig.
Für Mallorca-Urlauber bedeutet dies: Wer mit ausländischem Kennzeichen unterwegs ist, sollte das Zentrum von Palma meiden, die Parkhäuser am Innenstadtring anfahren oder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Der Paseo Marítimo gehört übrigens nicht zur Feinstaubzone. Die Bußgelder können auch im Ausland vollstreckt werden, sofern sie über 70 Euro liegen.
Bei der Anreise per Fähre über Barcelona wird wegen der Umweltzone (ZBE) ebenfalls eine Registrierung ausländischer Fahrzeuge verlangt – statt einfach die grüne Plakette aus Deutschland anzuerkennen. In der katalanischen Hauptstadt kann man sich immerhin für 24 ausgewählte Tage im Jahr relativ unbürokratisch registrieren. Der „Service“ kostet pauschal 7 Euro Bearbeitungsgebühr. Fotos: Wikimedia Commons, Rathaus