Recht Die Inselzeitung 04/12/2020

Schulden geerbt: Wie kann ich den Bankrott vermeiden?

Eine Erbschaft anzutreten, kann mitunter teuer zu stehen kommen.

Neben Zahlung der gesetzlich vorgeschriebenen Steuer, sehen sich Erben nicht selten auch mit hinterlassenen Verbindlichkeiten des Verstorbenen konfrontiert. Aus Angst vor einem damit verbundenen möglichen Bankrott werden Erbschaften oftmals gar nicht erst angetreten. Doch es gibt auch Möglichkeiten, unbeschadet aus einer Erbschuld herauszu­kommen.

Das Erbe eines Verstorbenen anzutreten, bedeutet grundsätzlich dessen Nachlass, sowohl in Form von Vermögen als aber auch Verbindlichkeiten, zu übernehmen. Und zwar ganz oder, im Fall von Erbengemeinschaften, teilweise. Das angetretene Erbe oder der angetretene Erbteil geht somit in den Besitz des Erben über. Wichtig sind dabei vor allem zwei Dinge: Die Annahme oder die Ablehnung einer Erbschaft ist unwiderruflich. Und: Eine teilweise oder bedingte Annahme einer Erbschaft ist nicht möglich.

Aus diesem Grund ist es eine weit verbreitete Praxis, dass die Hinterbliebenen auf das Erbe verzichten, wenn bekannt ist, dass der Verstorbene Schulden hat. Dass die Hinterlassenschaft möglicherweise aber auch ein Vermögen beinhaltet, welches die Schulden bei weitem ausgleichen könnte, wird mitunter übersehen. Doch wie können Erben in diesem Fall vorgehen, um am Ende nicht bankrott dazustehen? Die Antwortet lautet: Durch die Annahme einer Erbschaft per Nachlassinventur.
"In diesem Fall haftet der Erbe für die Schulden des Verstorbenen nur bis zu der Höhe, die dem mitgeerbten Vermögen entsprechen“.

Erster Schritt: Die Nachlassinventur durch einen Anwalt

Als erstes muss eine Nachlassinventur durch einen auf Erbschaftsrecht spezialisierten Anwalt durchgeführt werden, bei der das Vermögen und die Schulden des Erblassers sowie alle anfallenden Ausgaben ermittelt werden, wie Erbschaftssteuer, kommunale Vermögenszuwachssteuer, Notarkosten sowie Gebühren für Grundbuchauskünfte im Falle von Immobilien. "In dieser ersten Phase finden wir heraus, ob der Erblasser Schulden hatte und wenn ja, ob der Wert des Vermögens diese deckt und wie hoch der Restbetrag für die Erben nach Abzug der Kosten für die Abwicklung des Nachlasses ist".

"Dieses Verfahren bringt für den Erben keine Verpflichtung mit sich, da es lediglich darauf abzielt, ihm alle notwendigen Informationen zu geben, um zu prüfen, ob er die Erbschaft annehmen kann, ohne dass sein persönliches Vermögen davon betroffen ist, und welche Fristen er dafür einzuhalten hat".

Gemäss Artikel 1023 des Zivilgesetzbuches ermöglicht die Nachlassinventur für den Erben, dass er "nicht verpflichtet ist, die Schulden und andere Lasten der Erbschaft zu bezahlen, sondern nur im Umfang des Erbvermögens". Durch die Annahme der Erbschaft zugunsten des Inventars haftet der Erbe also für die Schulden und sonstigen Lasten nur in Höhe des in der Erbschaft enthaltenen Vermögens.

Wie man die Nachlassinventur nutzen kann

Nach der Inventur durch einen spezialisierten Anwalt verfügt der Erbe über die notwendigen Informationen und Empfehlungen, um zu entscheiden, ob er die Erbschaft annimmt, ablehnt oder die Vorteile Nachlassinventur in Anspruch nimmt. Im letzteren Fall muss die Erklärung zusammen mit einem Auszug der Vermögenswerte der Erbschaft innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem er von seinem Status als Begünstigter Kenntnis hat, vor einem Notar abgegeben werden.

Kann ich damit auch die Zahlung der Erbschaftssteuer verhindern?

Nein, die Annahme der Erbschaft zu Gunsten des Inventars entbindet den Erben nicht von der Zahlung der Erbschaftssteuer, die innerhalb von maximal sechs Monaten nach dem Tod zu leisten ist. Also genau so, also ob die Erbschaft schlicht und einfach angenommen worden wäre.

Wenn eine Erbschaft zugunsten des Inventars ange­nommen wird, in dem die Schulden mit dem geerbten Vermögen bezahlt wurden, aber kein Vermögen mehr übrig ist, das geerbt werden kann, wäre der Erbe verpflichtet, die Erbschaftssteuer und die abgeleiteten Ausgaben mit seinem eigenen Vermögen zu übernehmen, daher wäre es in diesem Fall ratsam, die Erbschaft abzulehnen. Deshalb ist es so wichtig, vor einer Bestandsaufnahme zu einem spe­zialisierten Anwalt zu gehen, der bei der Entscheidung hilft.

Fristen sind wichtig

Es ist wichtig, so bald wie möglich nach dem Tod eines Verwandten den Rat eines spezialisierten Anwalts einzuholen, da es neben der sechsmonatigen Frist für die Abrechnung und die Erbschaftssteuer auch andere Umstände geben kann, unter denen die Nichteinhaltung der Fristen zu einem ernsthaften Schaden für die Erben führen könnte.

Wenn zum Beispiel ein Notar die Erbschaft annehmen muss und innerhalb von 30 Tagen keine Erklärung ab­gegeben wird, gilt die Erbschaft als schlicht und einfach angenommen, wodurch die Möglichkeit des Vorteils des Inventars verloren geht; auch aus steuerlicher Sicht kann eine zu späte Annahme oder Ablehnung der Erbschaft finanzielle Konsequenzen für die Erben bedeuten.
 

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