Was gibt es neues bei der persönlichen Steuererklärung “IRPF 2021”?
Die Einkommens- und Vermögenssteuerkampagne 2021, die bereits begonnen hat und am 30. Juni endet, bringt wichtige Neuerungen mit sich, die beim Ausfüllen der Steuererklärung berücksichtigt werden sollten, um davon zu profitieren und den zu zahlenden Betrag zu verringern.
In diesem Jahr wurde die Möglichkeit eingeführt, Abzüge für Sanierungsarbeiten an Wohngebäuden zu gewähren, die auf die Senkung des Energieverbrauchs für Klimaanlagen, den Austausch von Heizkesseln oder die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes, in dem Sie wohnen, abzielen. Dieser Abzug kann sowohl für Eigentumswohnungen als auch für Mietwohnungen geltend gemacht werden.
Bei der Besteuerung von Immobilienvermietungen wird u.a. die Frist für den Abzug der von den Mietern geschuldeten Beträge von den vollen Einkünften aus Immobilienkapital im Haushaltsjahr 2021 von sechs auf drei Monate verkürzt. Vermieter, die nicht als Großvermieter gelten, die Räumlichkeiten vermietet haben und sich freiwillig zu einer Senkung der monatlichen Miete für Januar, Februar und März 2021 bereit erklärt haben, können den Betrag der Senkung als abzugsfähige Ausgabe verbuchen.
Zu beachten ist, dass die Einwohner der Balearen besondere Abzüge für die Miete einer Wohnung, die bis zu 400 Euro abgesetzt werden kann, sowie für Ausgaben für Sprachschulen und Schulbücher für Kinder, Kindergartenkosten und außerschulische Aktivitäten geltend machen können.
Eine weitere Neuerung in diesem Jahr ist die Erhöhung der Steuern für die höchsten Einkommen, die auf den Balearen bis zu 48,5 % betragen können. Es ist also immer ratsam, eine gute Steuerplanung vorzunehmen, um zu vermeiden, dass man mit diesem Höchstsatz besteuert wird, da es in diesem Jahr auch weniger Abzüge für die Altersvorsorge gibt (in diesem Jahr gilt der neue Höchstabzug für die private Altersvorsorge von 2.000 Euro pro Jahr, während er bis 2020 bei 8.000 Euro lag).
Die Besteuerungsgrundlage für die Nettozinserträge wurde ebenfalls geändert, da sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene eine neue Steuerklasse ab 200.000 Euro mit einem Steuersatz von 13% eingeführt wurde. Damit erreicht die Quote 26%.
Außerdem wird die Vermögenssteuer für Vermögen von mehr als 10 Millionen Euro von 2,5% auf 3,5% angehoben, also um 1%.
Die Empfänger des Existenzminimums müssen unabhängig von der Höhe des Einkommens eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben, obwohl es sich um ein steuerfreies Einkommen handelt und die überwiegende Mehrheit der Empfänger es nicht in ihrer Steuererklärung angeben muss.
Wie wir bereits in früheren Artikeln berichtet haben, sollten Steuerzahler, die Kryptowährungen besitzen, bedenken, dass es in der Einkommenssteuererklärung 2021 einen speziellen Abschnitt für die Erklärung dieser Währungen gibt, da das Finanzministerium eine umfassendere Kontrolle der Investitionen und Transaktionen mit diesen digitalen Währungen anstrebt, um Steuerbetrug zu bekämpfen.
Beim Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung ist es notwendig, den Kästchen, die sich auf Änderungen der persönlichen Situation, steuerfreie Einkünfte oder staatliche und regionale Abzüge, Hypotheken, Rentenpläne, Schenkungen usw. beziehen, große Aufmerksamkeit zu schenken, da sie sich direkt auf das Ergebnis der Steuererklärung auswirken und wichtig sind, um sicherzustellen, dass im besten Fall die Steuer zurückerstattet wird oder zumindest der Mindestbetrag an den Fiskus gezahlt wird.
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