Recht Omnia Consulting 29/07/2022

Wichtige Änderungen für Selbstständige

Omnia-Consulting

Derzeit gibt es viele Neuigkeiten, die die Selbstständigen betreffen, denn nach einem Jahr 2021, das von den Auswirkungen der Pandemie geprägt war, hat die spanische Regierung erkannt, wie wichtig es ist, Maßnahmen zu fördern, die diesem Kollektiv helfen und eine Erholung der verlorenen Aktivität gewährleisten.
Die wichtigste Maßnahme, die kürzlich beschlossen wurde, betrifft den monatlichen Beitrag für Selbstständige, denn ab dem nächsten Jahr wird es ein neues System geben, das denjenigen mit niedrigeren Einkommen zugutekommt. In der Praxis bedeutet das, dass von den mehr als drei Millionen in Spanien registrierten Selbstständigen praktisch die Hälfte weniger Beitrag als bisher zahlen wird, 25% behalten den gleichen Beitrag und bei weiteren 25% wird er erhöht.
Das neue System sieht einen Übergang für die nächsten drei Jahre vor, der im Jahr 2025 zu einem Mindestbeitrag von 200 Euro (derzeit liegt der Mindestbeitrag bei 294 Euro) und einem Höchstbeitrag von 500 Euro führt.
Die neue Formel senkt den Beitrag für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen (weniger als 1.166 Euro pro Monat), hält den Beitrag für diejenigen, die zwischen 1.166 und 1.700 Euro verdienen, stabil und erhöht den Beitrag für diejenigen, die mehr als 1.700 Euro verdienen. Außerdem wird für das erste Jahr der Tätigkeit eine Pauschale von 80 Euro festgelegt, die für Personen, die weniger als den interprofessionellen Mindestlohn verdienen, um weitere zwölf Monate verlängert wird.
Nach der Festlegung dieser Einkommensstufen obliegt es dem Selbstständigen, die zu erwartenden Pauschale zu ändern, wenn sich der Umsatz im Laufe des Jahres verbessert oder verschlechtert. Die Sozialversicherung lässt alle zwei Monate einen Wechsel der Beitragsgrundlage und damit der Einstufung zu, beobachtet aber die von den Selbständigen im Laufe des Jahres geleisteten Beiträge und verpflichtet sie zur Nachzahlung, wenn sich nach dem gezahlten Saldo herausstellt, dass sie mehr Beiträge hätten zahlen müssen, als sie gezahlt haben.

Neben der Einführung dieses neuen Systems von Beiträgen für Selbstständige hat die Regierung in diesem Jahr auch verschiedene Maßnahmen beschlossen, von denen einige spezifisch für bestimmte Sektoren von Selbstständigen gilt und andere allgemein für alle Haushalte gelten und die derzeit angewendet werden, wie z.B.:
– Die Verlängerung der 20-Cent-Ermäßigung für alle Verbraucher beim Kauf von Kraftstoff an Tankstellen bis zum 31. Dezember.
– Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom von 10% auf 5% bleibt bis Ende des Jahres in Kraft.
– Erhöhung des lebensnotwendigen Mindesteinkommens und der beitragsunabhängigen Renten.
– Neuer Scheck über 200 Euro (diese neue Direktbeihilfe richtet sich nicht speziell an Selbstständige, die ausdrücklich in die Liste der Begünstigten aufgenommen werden, die diese Beihilfe in Anspruch nehmen können. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie z.B. im Jahr 2021 ein Einkommen von weniger als 14.000 Euro pro Jahr und ein Vermögen von weniger als 43.196,40 Euro).
– Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für die von der Energiekrise am stärksten betroffenen Selbstständigen.

Außerdem möchten wir daran erinnern, dass ab dem 11. Juli 2021 Transaktionen mit einem Betrag von 1.000 Euro oder mehr, nicht mehr in bar bezahlt werden können, wenn eine der Parteien als Unternehmer oder Freiberufler handelt.
Denken Sie daran, all diese neuen Entwicklungen im Hinblick auf Ihre Beiträge als Selbständiger in den kommenden Jahren zu berücksichtigen oder wenn Sie eine neue Tätigkeit aufnehmen möchten.

Wir sind eine mehrsprachige Rechtsanwaltskanzlei mit Spezialisierung im Steuerbereich, Zivil-, Handels- und Tourismusrecht, und in der Lage umfassende Dienstleistungen für Ausländer und Inländer, Residenten und Nicht- Residenten anzubieten. Weiterhin verfügen wir über Fach-Personal, spezialisiert darauf die Eigenheiten von Familienunternehmen zu behandeln.

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