Service Marc Fischer 03/01/2022

„Autónomo“: Als Freiberufler auf Mallorca Geld verdienen

„Autónomo“: Als Freiberufler auf Mallorca Geld verdienen

Wer auf Mallorca als Handwerker, Dienstleister oder in sonstiger eigenwirtschaftlichen Form tätig werden will, kann zwischen der Gründung eines Unternehmens wie beispielsweise einer „Sociedad Limitada“ (S.L.) – nahezu identisch mit einer GmbH wie in Deutschland – oder der Anmeldung als selbstständiger Gewerbetreibender, „Autónomo“, wählen. Voraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit sind eine Sozialversicherungsnummer, die Steuernummer NIE (Residencia) sowie ein spanisches Bankkonto.
In Städten und größeren Ortschaften auf Mallorca gibt es Büros der spanischen Sozialver­sicherungsbehörde (Seguridad Social). Dort gibt es die entsprechenden Formulare zur Anmeldung des Gewerbes. Wer sich dessen nicht sicher ist, sollte am besten im Hauptsitz der Behörde einen Termin vereinbaren. Das kann man online über den Link https://sede.legal/citas/palma-de-mallorca/seguridad-social/ machen. Mit der Anmeldung als „Autónomo“ bei der spanischen Sozialversicherungsbehörde muss man sich anschließend als Freiberufler beim spanischen Finanzamt (Hacienda) registrieren. Eine Terminvereinbarung ist ebenfalls online über den Link https://www.atib.es/ möglich.

Wichtig: Die Anmeldung als Selbstständiger oder Unternehmer auf Mallorca setzt ebenso wie für alle anderen zuvor beschriebenen Behördengänge gute bis sehr gute Spanischkenntnisse voraus. Sowohl aus diesem Grund als auch wegen der je nach Gewerbetyp unterschiedlichen steuerrechtlichen Pflichten ist es ratsam, sich an einen ortansässigen Steuerberater oder Anwalt zu wenden, der sowohl die Anmeldung des Gewerbes übernimmt, als auch später anfallende steuerrechtliche oder sozialversicherungstechnische Aufgaben für den Freiberufler regelt. Mehr Info zu den Steuerbüros (Gestorias) auf Seite 10.
Wer ein Büro oder ein Geschäftslokal mieten will, sollte zuvor im Rathaus der jeweiligen Gemeinde klären, ob für die Immobilie eine der Gewerbetätigkeit entprechende Ladenlizenz vorliegt. Wenn nicht, muss sie dort zuerst beantragt werden.
Mit der Anmeldung als „Autónomo“ bei der Seguridad Social haben Freiberufler Anspruch auf die öffentliche Sozial- und Krankenversicherung. Dafür müssen sie jeden Monat einen Sozialversicherungsbeitrag zahlen, dessen Höhe je nach Gewerbetyp unterschiedlich ausfällt. Außerdem ist es möglich, z. Bsp. um eine höhere Rente zu bekommen, mehr Geld in die Sozialversicherungskasse einzuzahlen als den festgelegten Mindestbeitrag von etwa 290 Euro pro Monat. Verheiratete Selbsständige können ihren Ehepartner bei der Sozialversicherung mitanmelden. Diese haben dann ebenfalls automatisch Anspruch auf deren Leistungen.