Service Marc Fischer 01/03/2022

Rente auf Mallorca – Versorgt im Alter, lohnt sich die Doppelrente Teil2

Inselzeitung Mallorca Deutsche Rente auf Mallorca

Versorgt im Alter: Lohnt sich die Doppelrente?

Nicht wenige Residenten waren sowohl in Deutschland als auch in Spanien berufstätig. Im Falle
sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten entstehen daraus auch doppelte Rentenansprüche.
Für den Erhalt beider Zahlungen sind einige Dinge zu beachten.

D ie europäischen Rechtsvorschriften garantieren, dass ehemals Berufstätigen im Ruhestand, die in beiden Ländern tätig waren, keine Nachteile entstehen. Sie erhalten zwei Renten: Eine aus Deutschland und eine aus Spanien. Berechnet wird die Höhe der jeweiligen Rente nach den jeweils geltenden, nationalen Vorschriften. Allerdings werden die Zeiten der anzuerkennenden Berufstätigkeit am Ende als eine Erwerbstätigkeit zusammengefasst. Das klingt einfach, setzt aber komplizierte Berechungen voraus. Mit diesen haben Sie als Pensionsberechtigte oder -berechtigter zwar nichts zu tun, aber zur Kontrolle ist es gut, das Prozedere zu kennen. Wie es funktioniert, haben wir Ihnen im ersten Teil unserer kleinen Renten-Serie erklärt.

Rente aus gesamter Erwerbstätigkeit
Hintergrund aller nationalen Berechungen ist es, niemanden doppelt zu begünstigen. Das bedeutet, entscheidend ist zunächst die Dauer der Berufstätigkeit im betreffenden Land. Am Ende wird die Rentenleistung nach dem Verhältnis der Arbeitszeiten berechnet. Aus diesen Anteilen entsteht am Ende die gesamte Rentenleistung. Kennen sollte man die Voraussetzungen für eine Altersrente im jeweiligen Land. In Spanien gilt für einen Rentenanspruch eine Mindestarbeitszeit von 15 Jahren, in Deutschland liegt diese bei fünf Jahren.

Eintrittsalter beachten
Unterschiede gibt es auch beim Renteneintrittsalter. In Spanien liegt dieses bei 67 Jahren. In Deutschland wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Es kommt also auf Ihr Geburtsjahr an. Genaue Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

Mindestbeitragszeiten
In Spanien sind nicht nur Angestellte, sondern auch Selbstständige sozialversicherungspflichtig. Rentenansprüche entstehen, wie schon erklärt, erst ab einer Mindestbeitragszeit von 15 Jahren. Doch auch, wer kürzer in Spanien berufstätig war, kann die Voraussetzungen des Landes zur Rentenzahlung erfüllen, wenn die zusätzliche Erwerbstätigkeit in Deutschland in der Summe die Grenzen von 15 Jahren überschreitet.

Plötzlich spanisch  krankenversichert
Wer mehr als ein Jahr in Spanien gearbeitet und damit Rentenansprüche des Landes erworben hat, rutscht als Rentner übrigens automatisch in die spanische Krankenversicherung. Daraus entstehen Konsequenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland. Die deutsche Krankenversicherungskarte verliert ihre Gültigkeit, dafür erhalten Sie die spanische Tarjeta Sanitaria. Damit verlieren Sie aber auch die Ansprüche an das deutsche Gesundheitssystem. Bei Besuchen in Deutschland umfasst eine Behandlung nur noch die dringend erforderlichen Maßnahmen und Leistungen. Planbare Operationen oder Zahnbehandlungen in Deutschland sind nur mit dem Einverständnis der spanischen Krankenversicherung möglich. Dieses zu bekommen, ist erfahrungsgemäß schwierig. Vorteil ist, dass Sie Geld sparen. Denn im spanischen Gesundheits- und Sozialsystem sind die Kranken- und Pflegeversicherungen im Rentenalter kostenlos.

Auf Doppelrente  verzichten?
Nicht immer ist eine Doppel­rente günstig. Wenn Sie als Rentner in Spanien leben (wollen) und ohnehin lediglich eine kleine spanische Altersrente erwarten, können Sie auch auf den spanischen Rentenantrag verzichten. Im deutschen Rentenantrag müssen Sie die Erwerbszeiten nicht angeben – ein legales Vorgehen. Sie können auch in einem Schreiben an die spanische Rentenbehörde ihren Verzicht auf die nationale Altersleistung erklären.
Diese Entscheidung obliegt Ihnen und hängt von den finanziellen Vor- und Nachteilen ab, die sich aus den individuellen Berechnungen ergeben. Ein Nachteil bei einem Verzicht ist, dass Sie damit in Deutschland automatisch beitragspflichtig in Sachen Kranken- und Pflegeversicherung sind.

Grundsätzlich empfiehlt sich bei allen Fragen zur Rente eine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung. Die bekannten Beratungstage im Ausland wurden während der Corona-Pandemie eingeschränkt und durch einen Telefonservice sowie das Online-Angebot ersetzt. Wie die Behörde mitteilte, sollen die persönlichen Beratungen, abhängig vom Infek­tionsgeschehen, aber wieder hochgefahren werden.