Gerade jetzt nutzen viele Hundehalter die ruhige Zeit, um ihren Vierbeinern an den noch menschenleeren Stränden Auslauf zu gönnen. Doch welche Pflichten bringt die Hundehaltung auf Mallorca eigentlich mit sich? Die gute Nachricht: Eine Hundesteuer wie in Deutschland wird nicht erhoben. Allerdings müssen alle Hunde vom Tierarzt gechipt sein. Auf dem Chip werden die Daten des Halters gespeichert, damit Ausreißer auf vier Pfoten nicht im Tierheim (Perrera), sondern wieder sicher bei Herrchen und Frauchen landen. „Wenn man umzieht, sollte man beim Tierarzt unbedingt Adresse und Telefonnummer aktualisieren lassen. Das Register gilt nicht nur auf den Balearen, sondern spanienweit“, erklärt Tierärztin Kami van Bömmel, die in Llucmajor eine Praxis für Haustiere betreibt.
Außerdem ist es Pflicht, einen europäischen Heimtierpass für seinen vierbeinigen Freund mit sich zu führen. Dort werden die in Spanien jährlich vorgeschriebenen Tollwut-Impfungen eingetragen. Wer hier schludert, muss bei Kontrollen mit einem Knöllchen rechnen. Weitere Impfungen sind zwar nicht Pflicht, jedoch empfehlenswert. „Vor allem ist es wichtig, den Hund gegen Sandmücken zu schützen, selbst wenn man nicht am Strand entlang läuft“, rät Kami van Bömmel. „Die Parasiten übertragen Leishmaniose, eine Infektionskrankheit, die nicht heilbar ist.“ Einen Test sowie eine Impfung gegen die nicht nur im Mittelmeerraum verbreitete Krankheit gibt es beim Tierarzt.
Frei herumtollen dürfen Hunde übrigens offiziell nur in Hundeparks, wie beispielsweise „La Ribera“ in Palma, und an Hundestränden, wie Es Carnatge. Ansonsten gilt Leinenpflicht, auch wenn einige Gemeinden außerhalb der Saison ein Auge zudrücken. Bei Rassen, die spanienweit als potenziell gefährlich eingestuft werden, wie Staffordshire, Mastiff oder Rottweiler, darf die Fellnase sogar nur mit Maulkorb vor die Tür. Kotbeutel sollten Hundehalter ebenfalls immer parat haben, da mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen ist, wenn Bellos Hinterlassenschaft nicht aufgesammelt wird.
Fährt der Hund im Auto mit, sollte er stets so gesichert sein, dass er den Fahrer nicht ablenkt. Wer lieber mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, hat schlechte Karten: In den Zügen und der U-Bahn sind Vierbeiner grundsätzlich verboten. Auch die meisten Busse befördern keine Hunde, wobei die Entscheidung beim Fahrer liegt. Das gleiche gilt für Taxis. In Restaurants sind Hunde ebenso selten gern gesehen – am besten vorher nachfragen.
Andrea König