
Experten Tipp Omnia Consulting – Ferienvermiet-Lizenz
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Wussten Sie, dass Sie als Ausländer mit Wohnsitz auf Mallorca Ihre Immobilie oder Ihr Vermögen an Ihre Kinder übertragen können und dabei nur 1% Steuern zahlen müssen?
Dank der Erbverträge, einer Besonderheit des balearischen Zivilrechts, ist es möglich, die Übertragung von Vermögenswerten legal, sicher und mit großen Steuervorteilen vorwegzunehmen.
Dieses Instrument, das im Gesetz 8/2022 der Balearen, verankert ist, ermöglicht eine Übertragung zu Lebzeiten – quasi als vorweggenommene Erbschaft – durch eine notariell beglaubigte Urkunde. Die gängigste Form, die universelle Schenkung, ermöglicht die Übertragung des gesamten Vermögens (oder eines wesentlichen Teils davon) mit voller Rechtswirksamkeit und Annahme durch den Begünstigten.Das Interessanteste daran ist, dass Sie weder spanischer Staatsbürger sein noch Ihren Wohnsitz auf den Balearen haben müssen.
Es reicht aus, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz auf den Balearen haben und Ihre Erbfolge dem balearischen Recht gemäß der europäischen Erbrechtsverordnung unterliegt. Dies ermöglicht es immer mehr ausländischen Einwohnern, diesen Weg zu nutzen, um ihre Erbfolge effizient zu regeln.
Der große Vorteil liegt in der Besteuerung: Da es sich um eine Erbfolge und nicht um eine einfache Schenkung handelt, wird die Übertragung zwischen Eltern und Kindern mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu einem ermäßigten Satz von 1% besteuert. Dies ist eine erhebliche Ersparnis gegenüber herkömmlichen Schenkungen, die unter Umständen viel höher besteuert werden.
Anstatt auf den Tod und die Komplexität einer zukünftigen Erbschaft zu warten, können Sie heute handeln, im Voraus planen und alles gut organisieren, mit voller Rechtsgültigkeit und minimalen steuerlichen Auswirkungen.
Wenn Sie darüber nachdenken, eine Immobilie, Ihr Vermögen oder einen Teil davon an Ihre Kinder oder Erben zu verschenken und dies auf sichere Weise und mit geringen Steuerkosten tun möchten, kontaktieren Sie uns.
Wir informieren Sie gerne, prüfen Ihren Fall und beraten Sie professionell, damit Sie die beste Entscheidung für sich und Ihre Familie treffen können.
Wir sind eine mehrsprachige Rechtsanwaltskanzlei mit Spezialisierung im Steuerbereich, Zivil-, Handels- und Tourismusrecht, und in der Lage umfassende Dienstleistungen für Ausländer und Inländer, Residenten und Nicht- Residenten anzubieten. Weiterhin verfügen wir über Fach-Personal, spezialisiert darauf die Eigenheiten von Familienunternehmen zu behandeln.
Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater bieten Ihnen rechtliche und steuerrechtliche Dienstleistungen an, zur Unterstützung bei einem Immobilienkauf, Erstellung der Buchhaltung Ihres Unternehmens, Gesellschaftsgründung, Testamentserstellung, Steuerberechnung in Spanien, Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten, Immobilienübertragung, etc.
Bitte kontaktieren Sie uns jederzeit und wir besprechen Ihr persönliches Anliegen bei einem Termin
in unserer Kanzlei:
Omnia Consulting
C/ Sant Miquel, 46
esc. dcha, 2º piso, despacho 10-A y 10-B
E-07002 Palma de Mallorca
Tel. +34 971 288 442 – Fax +34 971 282 924
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