Katalanisch ist keine Voraussetzung mehr für Ärzte und Krankenschwestern auf den Balearen
Die Pandemie hat zu zahlreichen Veränderungen geführt – auch im Gesundheitswesen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels hat man sich auf den Balearen entschieden, die bestehende Voraussetzung für Ärzte und Pflegekräfte, Katalanisch zu sprechen, abzuschaffen. Sämtliche Berufsgruppen sind damit von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises befreit. Weder in den Auswahlverfahren noch im laufenden Prozess, mehr Zeitarbeitskräfte zu gewinnen, oder beim Zugang zu den Stellenbörsen der Autonomen Gemeinschaft sei es für Gesundheitsberufe mehr notwendig, Kenntnisse der katalanischen Sprache nachzuweisen. Die Entscheidung wurde im Gesetz 4/2016 über „Sprachausbildungsmaßnahmen zur Wiederherstellung des Gebrauchs der katalanischen Sprache im öffentlichen Dienst“ festgelegt. Dort heißt es: „In Ausnahmefällen und wenn die Versorgung durch den Mangel oder die Unzulänglichkeit von Fachkräften beeinträchtigt werden kann (…) können die Anforderungen an die Kenntnis der katalanischen Sprache, die in dieser Übergangsbestimmung gefordert werden, in den Ausschreibungen für die Auswahl und die Mobilität ausgenommen werden“. In Anbetracht des Mangels in allen medizinischen Fachbereichen und in der Krankenpflege hat sich die Regierung nun dieser Ausnahmeregelung angeschlossen. Der Personaldienst des IB-Salut muss jedoch für jede freie Stelle einen Bericht erstellen, der die Freistellung begründet. Andererseits haben alle Beamten auf Zeit, unabhängig davon, ob sie im Gesundheitswesen tätig sind oder nicht (mit Ausnahme von Ärzten und Krankenschwestern) ein zweijähriges Moratorium, um das erforderliche Niveau der katalanischen Sprache zu erreichen. Das Gesetz über Katalanischvoraussetzungen im Gesundheitswesen stammt übrigens aus dem Jahre 2018. Demnach konnten Bedienstete ohne die entsprechenden Kenntnisse ihre Stelle vorläufig erhalten, waren aber verpflichtet, die erforderlichen Sprachkenntnisse innerhalb von zwei Jahren nachzuweisen. Wenn sie dies‘ nicht taten, verloren sie bestimmte Rechte wie, zum Beispiel, eine finanzielle Entschädigung für ihre berufliche Laufbahn oder die Möglichkeit, ihren Posten zu wechseln. Der Oberste Gerichtshof hat diese Vorschrift jedoch vor einem Jahr aufgehoben, da er der Ansicht war, dass ihr Zweck gesetzlich und nicht per Dekret geregelt werden sollte.