Ländliches Mallorca – Regierung plant vereinfachte Legalisierung
Ein Entwurf soll die Legalisierung verjährter Bauten ermöglichen
und Baugenhemigungen vereinfachen.
Auf Mallorca steht eine bedeutende Zahl an Immobilien, darunter viele Fincas und Häuser im ländlichen Raum, die ohne die erforderlichen Baugenehmigungen errichtet wurden. Dies umfasst alles – von kleinen Anbauten und Freisitzen bis hin zu ganzen Häusern. Die konservative Balearen-Regierung hat im April in einem Dekret neue Maßnahmen veröffentlicht, um mit dieser Situation umzugehen und eine Lösung für die zahlreichen rechtswidrig errichteten Bauten zu finden. Laut einem neuen Entwurf, vorgestellt von Regierungssprecher und Vize-Ministerpräsident Toni Costa, sollen Gebäude oder Gebäudeteile, bei denen die Verstöße gegen das Baurecht acht Jahre zurückliegen und somit verjährt sind, offiziell legalisiert werden. Dieses Vorgehen ist an das Modell der „Ley Company“ angelehnt und ermöglicht die nachträgliche Legalisierung illegal errichteter Bauten gegen Zahlung einer Strafe. Die Legalisierung erstreckt sich nicht nur auf Wohnimmobilien und deren Anbauten, sondern auch auf zuvor illegal errichtete Lagergebäude, Pools oder Restaurants. Immobilieneigentümer haben drei Jahre Zeit, sich zu melden und die Legalisierung zu beantragen. Die Strafe für die Legalisierung wird voraussichtlich 15 Prozent des Werts der Baumaßnahme betragen und soll über den Dreijahreszeitraum ansteigen, um frühe Anträge zu initiieren. Eine wichtige Bedingung für die Legalisierung ist die Zahlung aller fälligen Steuern und Gebühren und ein Update der Bauten in Sachen zusätzlicher Auflagen für Umweltschutz und Energieeffizienz. Nach der Zahlung der erforderlichen Strafen dürften die Eigentümer ihre Immobilien weiterverkaufen, obwohl die Möglichkeit zur Ferienvermietung sehr wahrscheinlich ausgeschlossen wird. Neben der Regelung zur Legalisierung von Immobilien beinhaltet das Dekret auch Maßnahmen zur Beschleunigung der Erteilung von Baugenehmigungen. So sollen Gemeinden nun entscheiden können, ob sie die Vergabe von Baugenehmigungen an externe Raumplanungsgremien auslagern. Dies soll den Prozess für die Bürger vereinfachen und beschleunigen. Zudem wird die Bewohnbarkeitsbescheinigung bei Erstbezug einer Immobilie abgeschafft, was eine Dopplung mit der gemeindlichen Lizenz vermeidet, und weitere Verzögerungen eliminieren soll.
Mit diesen Änderungen reagiert die Regierung auf die Realität vieler Familien auf den Balearen, deren Wohnsituation durch frühere, ungenehmigte Bautätigkeiten gekennzeichnet ist. Die neuen Regelungen sollen es ermöglichen, die rechtliche Situation dieser Immobilien zu klären und gleichzeitig den Bau neuer Wohnungen zu fördern, um das Wohnungsangebot auf der Insel zu erhöhen.