Leben auf Mallorca – So funktioniert der Führerschein-Umtausch
Das Wechselspiel mit deutschem und spanischem Führerschein
Wie der Umtausch der deutschen Fahrerlaubnis auf Mallorca geregelt ist, und welche Punkte dabei tückisch werden können.
Darf ich als Mallorca-Resident eigentlich mit einem deutschen Führerschein unterwegs sein?“, so eine wichtige Frage, wenn man gerade nach Spanien umgezogen ist oder demnächst einen Umzug plant. „Jein“ lautet die Antwort für alle, die offiziell auf der Insel gemeldet sind. Handlungsbedarf besteht vor allem für EU-Bürger mit einem zeitlich unbefristeten Führerschein, wie er bis 2013 in Deutschland und Österreich üblich war, denn das EU-Recht und insbesondere Spanien sehen eine lebenslange Gültigkeit nicht vor. Wer bereits einen Schein mit Limitierung auf 15 Jahre hat, ist von der Umtauschpflicht nicht betroffen. Schweizerinnen und Schweizer müssen ihren Führerschein übrigens schon innerhalb von sechs Monaten nach ihrem Umzug oder Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung umtauschen.
„Um eine Besserstellung von EU-Ausländern gegenüber spanischen Staatsangehörigen zu vermeiden, unterliegen nach Wohnsitznahme in Spanien auch EU-Führerscheine in Bezug auf Gültigkeitsdauer, Eignungstest und Punktesystem den spanischen Rechtsvorschriften“, so ein spanienweit verbreitetes Merkblatt der deutschen diplomatischen Vertretungen. Innerhalb von zwei Jahren nach der Anmeldung in Spanien sind unbefristete deutsche Führerscheine bei der Jefatura de Tráfico zu registrieren, heißt es unter Verweis auf die Rechtsgrundlage im Real Decreto 818/2009, Artikel 15.
Betroffen sind alle EU-Ausländer – vor allem Deutsche und Österreicher – deren Führerscheindokument kein konkretes Ablaufdatum aufweist und die über zwei Jahre als Residenten in Spanien registriert sind. Lediglich wer seinen Schein erst nach dem 19. Januar 2013 erworben hat, ist aus dem Schneider. Seit diesem Stichtag sind deutsche Dokumente stets auf 15 Jahre befristet und müssen laut EU-Führerscheinrichtlinie auch in Spanien anerkannt werden. Nach Ablauf der 15 Jahre ist ein Schein aus dem EU-Ausland in einen spanischen umzutauschen, wenn man auf Mallorca lebt.
Keine Angst vor dem Gesundheitstest
Seit 2016 wird das in die Praxis umgesetzt und kontrolliert. Ausgenommen ist, wer seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat und das auch nachweisen kann (zum Beispiel mit Personalausweis als Tourist, bzw. mit Fährticket oder Wohnsitzbescheinigung vom Finanzamt). Eine spanische Verordnung, laut der man den deutschen Schein behalten konnte und hierzulande nur eine Registrierung mit Gesundheitstest über sich ergehen lassen musste, ist seit einigen Jahren hinfällig. Angst haben muss man vor dem Test übrigens in der Regel nicht. Er besteht normalerweise darin, dass man im Stil eines Videospiels ein virtuelles Auto am Bildschirm bewegen muss.
Die Anforderungen an die Sehkraft sind nicht so streng wie beim Augenarzt. Nur wer Koordinationsschwierigkeiten oder neurologische Probleme hat, fällt beim Test durch – sollte aber ohnehin besser das Auto stehen lassen. Allerdings gibt es auch ein Formular mit Fragen nach bestimmten Krankheiten. Krebspatienten mussten ihren Führerschein in Spanien bislang zum Beispiel alle drei Jahre verlängern lassen. Allerdings hat die Regierung von Pedro Sánchez inzwischen eine Abschaffung dieser diskriminierenden Vorschrift beschlossen.
Die Umtauschpflicht ist aber auch deswegen ein Nachteil, weil unter Umständen Fahrererlaubnisklassen wegfallen können. Wer zum Beispiel noch eine deutsche Klasse 3 in Grau oder Rosa besitzt, bekommt womöglich die LKW-Berechtigung bis 7,5 Tonnen (Klasse C1E) gestrichen, da sie nach spanischem Recht nicht automatisch in der Klasse B enthalten ist. Vor solch bösen Überraschungen gefeit sind lediglich diejenigen, die bereits zu Hause auf das EU-Scheckkartenformat umgestiegen sind und erst später in Spanien tauschen wollen.
Terminprobleme bei Tráfico
Wer auf den Balearen den Lebensmittelpunkt hat, dürfte mit einem spanischen Schein jedoch langfristig besser dran sein – zum Beispiel, wenn es bei Diebstahl oder Verlust um die Beschaffung von Ersatzpapieren geht. Ohnehin können die spanischen Behörden für Verkehrsverstöße mit Punkten auch bei befristeten deutschen Führerscheinen einen Umtausch von Amts wegen oder zumindest eine Registrierung anordnen. Die Skala ist dabei umgekehrt wie in der Flensburger Verkehrssünderdatei: Wer seit mindestens drei Jahren am Steuer sitzt, startet in Spanien mit zwölf Punkten Guthaben, sonst sind es acht Punkte. Bei null wird ein Fahrverbot verhängt.
Termine bei der Verkehrsbehörde DGT (Dirección General de Tráfico) können online über die DGT-Website oder telefonisch unter der Nummer 060 vereinbart werden. Das erforderliche Antragsformular für den Führerscheinumtausch steht auf der DGT-Website als PDF-Download zur Verfügung.
Derzeit sei es nicht so einfach, einen Termin zu bekommen, sagen Dienstleister auf Mallorca. Aktuell gebe es Probleme mit den Applikationen bzw. mit dem Server der DGT. Man hofft auf Besserung nach den Sommerferien. Folgende Dokumente sind erforderlich: Personalausweis und Führerschein, NIE und Meldebescheinigung vom Rathaus, ein kleines Passfoto im richtigen Format sowie eine Bescheinigung über den medizinischen Eignungstest. Dieser kann in einem autorisierten Centro Medico (CRC) absolviert werden. Zwischen 80 und 100 Euro kostet der Test je nach Anbieter. Dazu kommen DGT-Verwaltungsgebühren in Höhe von 24,58 Euro und bei freiwilligem Umtausch 28,87 Euro. Etwa Sechs bis acht Wochen später (oder manchmal erst nach etlichen Monaten) wird der neue spanischen Führerschein per Post zugestellt. Das Dokument ist zehn Jahre lang gültig, wenn man 60 Jahre oder jünger ist. Ab 70 Jahren ist er nur für fünf Jahre gültig, zwischen 60 und 70 wird die Frist anteilig berechnet. Verwaltungsdienstleister, die beim Behördengang helfen, berechnen für ihre Dienste Summen ab etwa 130 Euro aufwärts.
Monatelang provisorisch
„Autorización Temporal para conducir“ (Provisorische Fahrgenehmigung) heißt das Dokument, das man von der spanischen Verkehrsbehörde ausgehändigt bekommt, sobald man einen spanischen Führerschein beantragt und bei Tráfico sein deutsches Dokument abgegeben hat. Solche provisorischen Papiere gelten allerdings im Prinzip nur innerhalb von Spanien. Ein Mietwagen im EU-Ausland ist damit kaum zu bekommen. Laut der Verkehrsbehörde in Palma besteht nach Antragstellung aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit, übergangsweise noch den Schein aus einem anderen EU-Land zu behalten. Man bekommt auf Wunsch lediglich einen Internationalen Führerschein ausgestellt. Hierbei sollte man allerdings Vorsicht walten lassen, denn der Internationale Führerschein ist nur für Nicht-EU-Länder vorgesehen, zum Beispiel für die USA.