Neue Regeln für den Wohnungsmarkt?

Auf Mallorca ist das Thema ein besonders heißes Eisen: Die spanische Regierungskoalition hat sich Mitte April auf einen Mietpreisdeckel geeinigt. Entscheiden sollen über die Umsetzung aber die Autonomen Regionen, was auf den Balearen auch von den Wahlen am 28. Mai abhängt.

„Wir werden die erste Region sein, die das einführt“, so die sozialdemokratische Ministerpräsidentin Francina Armengol für den Fall eines Siegs – nachdem unter ihrer Verantwortung acht Jahre lang wenig bis gar nichts getan wurde, um den überhitzten Mietmarkt zu beruhigen. Gegen das Gesetzespaket hat sich indes die in Umfragen in Führung liegende konservative Volkspartei ausgesprochen. Sie will statt auf Verbote und Regulierung lieber auf Anreize und mehr Wohnungsbau setzen.

Klar ist, dass sich das neue Wohnungsgesetz (Ley de Vivienda) erst in der neuen Legislaturperiode auswirken kann. Zunächst muss es noch in Madrid verabschiedet werden, während das Balearen-Parlament vor den Neuwahlen im Mai bereits fristgerecht aufgelöst wurde und keine Entscheidungen mehr treffen kann.

Für die Anwendung gelten jedenfalls Bedingungen, die auf 95 Prozent des Territoriums von Mallorca und den Nachbarinseln zutreffen: Entweder müssen die Mietpreise mindestens 30 Prozent des Durchschnittseinkommens betragen oder es gab in der Region in den letzten fünf Jahren eine Erhöhung, die insgesamt mehr als drei Prozentpunkte über der Inflation lag.

In diesem Fall sind Großvermieter (ab fünf Wohnungen) an einen noch zu erstellenden Mietspiegel gebunden und Kleinvermieter an den Preis aus dem letzten Vertrag mit einem Vormieter, falls ein solcher vorhanden und bekannt ist. Die seit Corona verordnete Obergrenze für Mieterhöhungen soll ab 2024 von zwei auf drei Prozent angehoben werden, deckt also die Inflation nicht.

Grundsteuer-Malus auf Mallorca?
Leerstand seit über zwei Jahren soll mit einer Grundsteuer-Erhöhung auf bis zu 150 Prozent des normalen Betrags bestraft werden, allerdings nur für Besitzer von mindestens vier Wohnungen in einer Gemeinde und nach Ermessen der Rathäuser.

Kautionen werden auf eine Monatsmiete reduziert. Maklergebühren hätte künftig allein der Vermieter zu tragen, und indirekte Preiserhöhungen über die Nebenkosten sollen ebenfalls beschränkt werden. Beobachter befürchten nun, dass ein Teil der Wohnungen aufgrund der neuen Auflagen verkauft werden oder vom Markt verschwinden könnte. Auch Geschäfte unter der Hand könnten zunehmen, zum Beispiel mit Verwandten. Solche Tendenzen hatten sich bereits in Katalonien gezeigt, als dort zeitweise eine später vom Verfassungsgericht aufgehobene Mietpreisbremse galt.

Besonders umstritten ist nun die weitere Erschwerung von Zwangsräumungen wie etwa bei Mietrückständen. Durch ein neues Procedere aus dem Wohnungsgesetz sollen sich diese generell um zwei Jahre verzögern, heißt es in Zeitungen auf Mallorca.

Und Mietverträge, die in Spanien seit der Reform einer Reform im Jahr 2018 in der Regel fünf Jahre lang laufen, erhalten nun allesamt eine gesetzliche Verlängerungsoption um weitere drei Jahre zu bestehenden Konditionen. Was auf den ersten Blick mieterfreundlich klingt und die Verhältnisse in Spanien vielleicht denen in Mitteleuropa ähnlicher machen könnte, birgt auch ein Risiko, denn Vermieter könnten sich abgeschreckt fühlen oder künftig extreme bürokratische Nachweise verlangen – gerade auf Mallorca.

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