Neues Gesetz gegen Strandkioske in Naturschutzgebieten

Balearen-Regierung verabschiedet neues Gesetz gegen Strandkioske in Naturschutzgebieten

Balearen-Regierung verabschiedet neues Gesetz gegen Strandkioske in Naturschutzgebieten

Die Balearen-Regierung setzt ihren Kampf gegen Strandkioske auf Mallorca und den Nachbarinseln fort. Mit einem jetzt gebilligten Gesetzentwurf können Lizenzen und Konzessionen für Chiringuitos sowie damit verbundene, kommunale Stadt­entwicklungspläne in möglichen Naturschutzgebieten aufgehoben werden. Dann wäre es möglich, dass die Landesregierung Strandkiosken den weiteren Betrieb untersagt, wenn in dem betreffenden Gebiet bereits lediglich ein Verfahren zur Umwandlung in ein Naturschutzgebiet eingeleitet wurde. Allerdings, so lautet die Einschränkung des balearischen Umweltministers Miquel Mir, solle dies nur bei einem „Umweltschaden oder der unmittelbaren Gefahr eines Schadens“ durchgesetzt werden. Mir versicherte darüber hinaus, dass bestimmte Chiringuitos, wie beispielsweise am Strand Es Trenc, von der Verordnung nicht betroffen sein würden, das Gebiet sei bereits geschützt. Neu ist, dass die geplante Verordnung auch europäische Schutzgebiete umfasst. Für den Fall von Umweltschäden sieht die von der Regierung verabschiedete Maßnahme zudem Sanktionen vor: Der Verursacher muss die Schäden beseitigen, das Gebiet wieder herstellen und eine Geldstrafe zahlen. Diese erhöht sich mit jedem Monat bis zur vollständigen Regeneration des Gebietes. Außerdem werde ein Wirtschaftsfonds zur Erhaltung und Wiederherstellung des Naturerbes eingerichtet, heißt es.