Die Hundehaftpflicht ist mit Eintritt des neuen Tierschutz Gesetzes auch auf Mallorca Pflicht - worauf Sie achten sollten......
Ist der Hund gesund, freut sich der Mensch. Aktive Vierbeiner machen Spaß. Doch je munterer der Hund ist, desto eher besteht das Risiko, dass beim Stöckchen holen oder Laufen etwas passiert.
Hundehalter in Spanien müssen ab sofort eine Haftpflichtversicherung abschließen. Was einst nur für gefährlich eingestufte Hunderassen (PPP = perros potencialmente peligrosos) galt, ist nun Auflage für jeden Hund, unabhängig von der Rasse. Das besagt eine neue Regelung.
Doch bevor Herrchen oder Frauchen nun überstürzt eine Versicherung abschließen, lohnt ein Blick in die bestehende Hausratversicherung. Viele dieser Versicherungen in Spanien beinhalten bereits eine beitragsfreie Haftpflicht-Deckung für Haustiere. Hundehalter sollten daher zunächst ihre vorhandene Police daraufhin prüfen, ob möglicherweise eine Hundehaftpflicht enthalten ist.
Ist der Hund eingetragen? Eine weitere Kontrolle sollte hinsichtlich der Eintragungen erfolgen. Nach neuem Gesetz müssen Hunde in Spanien jetzt mit Chipnummer, Rasse und Namen eingetragen werden. Auch das war bislang nicht notwendig. Ob dieser zusätzliche Eintrag oder Nachtrag in die bestehende Police der Hausratversicherung etwas kostet, ist abhängig vom Versicherungsunternehmen.
Was ist abgedeckt? Die Haftpflichtversicherung für Hunde deckt Schäden, die der Hund bei Dritten verursacht. Nicht abgedeckt sind jedoch Schäden am eigenen Leib, an den eigenen Sachen oder der Familie des Hundebesitzers. Die Versicherung gilt auch nicht für Krankheiten oder Unfälle des Tieres. Hierfür gibt es eine Tierkrankenversicherung.
Tierkrankenversicherung Interessant ist, dass in eine Tierkrankenversicherung umgekehrt eine Hundehaftpflicht eingeschlossen werden kann. Enthalten in der Tierkrankenversicherung sind folgende Grunddeckungen: Tierärztliche Behandlung von Unfallfolgen • Diebstahl des Tieres • Kosten für Auffindung des Tieres • Kosten der Unterbringung bis zur Ortung des Besitzers • Unterbringung bei Krankheit des Eigentümers • Kosten für Einschläfern und Bestattung Optional möglich sind: • Tierärztliche Behandlung von Krankheiten • 100% Kostenübernahme in der Vertragsklinik des Versicherers • Bis zu 100 % Kostenübernahme bei freier Arztwahl • Tod durch Krankheit • Haftpflicht bis 300.000 Euro
Kontrollen Bislang galten Deckungssummen zwischen 120.000 Euro und 300.000 Euro. Ungeklärt ist die Durchführung entsprechender Kontrollen. Während sogenannte „PPP-Halter“ regelmäßig polizeilich überprüft werden, ist das bei der künftigen Regelung nur schwer durchführbar.