Inselrat auf Mallora verabschiedet neues Handelsgesetz
Die Abgeordnete für Infrastruktur, Mercedes Garrido, bezeichnete die Verordnung als einen wichtigen Schritt zu mehr Rechtssicherheit für Betriebe und Unternehmen jeglicher Größe. Profitieren würden auch Gewerkschaften, Umweltschutzgruppen und Bürger.
Laut dem neuen Gesetz werden Betriebe von mehr als 700 Quadratmetern Handelsfläche künftig als Großbetriebe eingeordnet. Ausnahmen bilden Bau- oder Fahrzeugunternehmen, hier liegt die Obergrenze künftig bei 2.000 Quadratmetern Fläche. Besondere Regelungen gelten auch für Geschäfte, die sich innerhalb von Einkaufszentren befinden. Bereits bestehende Großunternehmen dürfen zudem ihre Geschäftsfläche um 15% oder 200 Quadratmeter erweitern.
Marc Fischer (Bild: Archiv)