Das Stadtplanungsamt von Palma hat eine bedeutende Entscheidung getroffen, indem es eine neue Zoneneinteilung genehmigt hat, die genau festlegt, in welchen Bereichen der Stadt Gebäude in Wohnungen umgewandelt oder in die Höhe gebaut werden dürfen. Óscar Fidalgo, der Stadtrat für Stadtplanung, erklärte, dass diese Regelungen auf einem Wohnungsnotstandsdekret basieren und sich auf begrenzte Preise beziehen.
Konkret bedeutet dies, dass die Umwandlung von Räumlichkeiten in Wohnungen in bestimmten bebaubaren Bereichen innerhalb festgelegter Blockausrichtungen erlaubt ist. Es wird jedoch betont, dass Nebengebäude nur an Wohnungen im Erdgeschoss angebaut werden dürfen. Eine besondere Genehmigung ist für Gebäude erforderlich, die als Kulturgut gelten oder im städtischen Katalog zum Schutz von Gebäuden aufgeführt sind. Diese Umwandlung ist darüber hinaus nur auf Grundstücken zulässig, die für Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Beschränkungen. So sind bestimmte Gebiete wie das historische Zentrum, Jonquet und andere als BIC (Bien de Interés Cultural) klassifizierte Gebiete vom Wachstum in die Höhe ausgeschlossen. Ebenso sind traditionelle Ortskerne und spezielle Gebiete wie El Terreno, Santa Catalina und Molinar von diesen Maßnahmen ausgenommen. Auch für die Strandpromenade und die maritime Fassade von Platja de Palma gelten besondere Regelungen.
In Bezug auf die Nutzungsänderung öffentlicher Einrichtungen hat die Stadtverwaltung beschlossen, dass solche Änderungen für Grundstücke auf städtischem Boden mit der Einstufung als öffentliche Einrichtungen genehmigt werden, sofern sie noch nicht erschlossen sind. Hierfür sind positive Gutachten und Eignungsberichte notwendig, insbesondere wenn es um Höhenerhöhungen geht.
Für Bauträger bedeutet dies, dass sie ihre Bauabsichten bei der Behörde Urbanisme anmelden müssen. Diese wird dann die maximal zulässige Höhe, die Bedingungen für die Bebaubarkeit sowie die Gebühren für eventuelle Überschreitungen mitteilen.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Wohnraum in Palma zu erweitern, während gleichzeitig der historische und kulturelle Wert der Stadt geschützt und bewahrt wird.
Umwandlung von Räumlichkeiten in Wohnungen:
• Erlaubt in bebaubaren Bereichen innerhalb bestimmter Blockausrichtungen.
• Nebengebäude dürfen nur an Wohnungen im Erdgeschoss angebaut werden.
• Für Gebäude, die als Kulturgut oder im städtischen Katalog zum Schutz aufgeführt sind, ist ein positives Gutachten erforderlich.
• Umwandlung oberhalb des Erdgeschosses nur auf Grundstücken, die für Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind.
Ausnahmen und Beschränkungen:
• Historisches Zentrum, Jonquet und andere BIC-Gebiete sind vom Wachstum in die Höhe ausgeschlossen.
• Traditionelle Ortskerne und bestimmte Gebiete wie El Terreno, Santa Catalina und Molinar sind ebenfalls ausgenommen.
• Strandpromenade und maritime Fassade von Platja de Palma unterliegen besonderen Regelungen.
Nutzungsänderung öffentlicher Einrichtungen:
• Genehmigt für Grundstücke auf städtischem Boden mit öffentlicher Einstufung, die noch nicht erschlossen sind.
• Positive Gutachten und Eignungsberichte für Höhenerhöhungen sind erforderlich.
Information für Bauträger:
• Müssen Urbanisme über Bauabsichten informieren.
• Urbanisme definiert maximale Höhe, Bebaubarkeitsbedingungen und Gebühren für Überschreitungen.
Diese Maßnahmen sollen den Wohnraum in Palma erweitern und zugleich den historischen und kulturellen Wert der Stadt bewahren.