IZ-Kolumne Lutz Minkner Juni 2022

Kolumne Lutz Minkner Inselzeitung

Erneuter Verfassungsbruch: Lizenz zur Ferienvermietung als Auslaufmodell

Mit immer neuen Gesetzen, Ausführungsbestimmungen und Dekreten versucht die Linksregierung der Balearen die Ferienvermietung von privaten Wohnungen und Villen zu unterbinden. Mit einem Eildekret vom 11.02.2022 (Decreto-ley 3/2022) hat die Regierung der privaten Ferienvermietung den Todesstoß versetzt und sogar die Übertragung von bestehenden Lizenzen beim Weiterverkauf einer Immobilie untersagt.
Die restriktive Entwicklung nahm bereits mit dem Tourismusgesetz von 2012 (Ley 8/2012) seinen Anfang. Mit diesem Gesetz durfte privater Wohnraum an Feriengäste nur noch vermietet werden, wenn man ein bürokratisches Verfahren durchlaufen und an einer staatlichen „Bettenbörse“ Ferienbetten „ gekauft“ hatte. Seit 2012 wurden die Beschränkungen immer größer: Zuletzt war in den begehrten touristischen Gebieten und in Palma die Erteilung von Ferienvermietungs-Lizenzen generell untersagt. Lediglich in einigen „ungesättigten“ Zonen wurden noch Lizenzen erteilt, oft auch nur auf wenige Wochen des Jahres beschränkt.
Die Folge war, dass sich viele Eigentümer nicht darum kümmerten und ihre Immobilien „illegal“ in den Ferien vermieteten, ja sogar dafür umfangreiche Werbung in Immobilienportalen vornahmen. Die Regierung hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Sie konnte mangels qualifiziertem Personals auch nicht wirklich etwas gegen die illegale Vermietung tun. Die Regierung erlies in ihrer Hilflosigkeit hohe Bußgelder gegen die Immobilienportale, die jedoch von den angerufenen Gerichten wieder aufgehoben wurden. Investoren, die sich auf diesen Streit nicht einlassen wollten, fanden neue Einnahmequellen, indem sie Immobilien mit bestehender Ferienvermietungslizenz kauften, die Lizenz übernahmen und weiterhin „legal“ Ferienvermietung betrieben.
Sowohl mit der Beantragung von Ferienvermietungslizenzen als auch mit dem Verkauf dieser Lizenzen ist jetzt (vorläufig) Schluss: Nach dem schon erwähnten Dekret vom 11.02.2022 ist die Erteilung von neuen Lizenzen für die Dauer von vier Jahren ausgesetzt. Weiterhin ist der „Austausch von Lizenzen“ für die Dauer von vier Jahren untersagt. Im Kartext heißt das, dass für die Dauer von vier Jahren beim Verkauf einer Immobilie eine vorhandene Lizenz nicht mehr an den Nachfolger übertragen werden darf.
Experten halten dieses Dekret für eklatant verfassungswidrig, da es in unzulässiger Weise in die verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsrechte der Eigentümer eingreift. Die Linksregierung nimmt diese Vorwürfe gelassen: Bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichts können Jahre vergehen. Und bis dahin ist das verfassungswidrige Dekret wirksam. Aber im nächsten Jahr sind ja Wahlen!

Lutz Minkner blickt auf eine 45 jährige berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt,
Dozent, Fachbuchautor und Unternehmer zurück. Seit 1984 ist er Gründer, Partner und Geschäftsführer des
Immobilienunternehmens  Minkner & Partner, www.minkner.com