Die westlichen Demokratien stützen ihr Gemeinwesen auf den Grundsatz der Gewaltenteilung. Danach gibt es drei Gewalten, nämlich die gesetzgebende (Legislative), die ausführende (Exekutive) und die Recht sprechende (Judikative). Die Gewalten sind strikt voneinander getrennt und die kontrollieren einander. So das Konzept der Gewaltenteilung, das die Philosophen John Locke und Baron de Montesquieu schon im 17. und 18. Jahrhundert entwickelt hatten.
In einigen der in der EU vereinten Staaten, z.B. Ungarn und Polen werden diese Grundsätze in letzter Zeit häufiger verletzt. Nachhilfeunterricht scheint erforderlich. Nicht nur in Ungarn und Polen, sondern auch in Spanien. Konkret bei Palmas Bürgermeister José Hila.
Warum ist an Hilas Demokratieverständnis zu zweifeln ?
Im Jahre 2018 hatte Palmas Stadtverwaltung eine Verordnung erlassen, nach der die private Vermietung von Ferienwohnungen generell verboten wurde (Ausnahme Playa de Palma). Die Stadtverwaltung stützte das Verbot auf die behauptete Wohnungsnot in Palma, die auch darauf beruhe, dass mit der privaten Ferienvermietung eine große Zahl von Wohnungen dem normalen Mietmarkt entzogen würden. Hiergegen hatte der Verband der privaten Ferienvermieter geklagt, der in dem Verbot einen Verstoß gegen Verfassungsrechte der Vermieter sowie gegen höherrangiges europäisches Recht sahen. Das höchste Gericht der Balearen, das „Tribunal Superior de Justicia de les Illes Balears” gab dem klagenden Verband Recht und erklärte die angegriffene Verordnung als rechtswidrig. Es bestätigte die Rechtsansicht des Verbandes, dass die Verbotsvorschrift sowohl gegen europäische, als auch gegen spanische Gesetze verstößt. Die Richter: „Diese Maßnahme ist unverhältnismäßig und unnötig!“.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von Palmas Stadtverwaltung angefochten werden. Das kündigte Bürgermeister José Hila sofort nach Urteilsverkündung an. Das ist sein gutes Recht. Was an seinem Demokratieverständnis zweifeln lässt, ist seine weitere Aussage: „In Palma wird es nie wieder eine private Ferienvermietung geben!“. Auch nicht, wenn das Urteil des Obersten Gerichts der Balearen von der nächsten Instanz bestätigt wird? Nochmals Herr Hila: Die Rechtsprechung hat die gesetzgebende und die ausführende Gewalt zu kontrollieren. Wenn also eine Verordnung vom Gericht für rechtswidrig und nichtig erklärt wird, ist sie vom Tisch – ob es Herrn Hila passt oder nicht.
Lutz Minkner blickt auf 45 Jahre Tätigkeit als Rechtsanwalt, Dozent,
Fachbuchautor und Unternehmer zurück.
Seit 1984 ist er Vorstand des Immobilienunternehmens
Minkner & Partner, www.minkner.com