IZ-Serie „Was Tun bei .. „einem Unfallschaden am geparkten Auto
Dem Schreck folgt der Ärger: Der eigene Pkw wurde ordnungsgemäß geparkt, doch bei der Rückkehr stellt man fest, dass ein anderes Fahrzeug eine Delle und einen deutlichen Lackschaden verursacht hat.
Der erste Schritt sollte die Suche nach möglichen Zeugen sein, sagt Birgit Rudolph von Perfect Mallorca Versicherung. „Man kann in der Umgebung nachfragen, ob jemand etwas mitbekommen hat.“ – Das wäre natürlich ein dankbarer Zufall.
Wenn es sich um einen schweren Unfallschaden mit Fahrerflucht handelt, sollte man bei der Polizei nachfragen, ob eine Meldung darüber eingegangen ist. Eine weitere Möglichkeit ist eine damit verbundene Anzeige. „Eine Anzeige gegen Unbekannt kann allerdings nicht als Versicherungsfall reklamiert werden“, sagt Birgit Rudolph. „Ohne die Daten des Unfallgegners kann man leider nichts machen.“
Wer eine Vollkaskoversicherung besitzt, ist deutlich besser dran. Diese kann man in einem solchen Fall nutzen, und man zahlt lediglich die Selbstbeteiligung. Anders sei es bei der Haftpflicht, erklärt Versicherungsexpertin Anja Weitkunat von Iberia Versicherungsmakler. „Bei einer Haftpflicht bleibt man auf dem Schaden sitzen und muss die Reparatur selber zahlen.“
Das leuchtet ein, denn ohne gegnerisches Kennzeichen gibt es niemanden, gegen den man den Schaden reklamieren kann, und man würde Beweise zum Unfallhergang benötigen, beispielsweise Zeugen oder ein Video vom Moment des Unfalls.
Viele Autofahrer notieren beim Verlassen des Fahrzeugs die Kennzeichen der nebenan Parkenden. Dazu Birgit Rudolph: „Diese Information reicht nicht aus, da in der Zwischenzeit vielleicht fünf andere Autos dort geparkt haben und den Schaden ebenso verursacht haben könnten.
Für alle Fragen rund um die richtige Absicherung im Schadensfall helfen die Experten.