Kein Job und keine Ausbildung ohne einen entsprechenden Vertrag. In Spanien gibt es zahlreiche Verträge mit unterschiedlichen Konditionen. Auch das spanische Recht kennt das Grundprinzip der Vertragsfreiheit, solange der Vertrag nicht gegen Gesetze, die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstößt Die Grundlagen sind jedoch stets einheitlich.
Der unbefristete Arbeitsvertrag in Spanien (contrado indefinido) untergliedert sich in den regulären (ordinario oder común), einen „diskontinuierlichen“ (fijo-discontinuo) und einen unbefristeten Vertrag zur Unterstzützung von Unternehmern (por tiempo indefindo de apoyo a los emprendedores). Sie unterscheiden sich in den Rahmenbedingungen der Tätigkeit. Während der unbefristete Standardvertrag einem üblichen Arbeitsvertrag entspricht, wird der Arbeitnehmer beim diskontinuierlichen nur für die tatsächlichen Arbeitsphasen bezahlt. Zudem muss er den Arbeitgeber für neue Arbeits- oder Aufgabenperioden aufrufen. Soll der Arbeitnehmer das Unternehmen unterstützen, umfasst der Vertrag bestimmte Bedingungen, unter anderem eine einjährige Probezeit. Dieser Vertrag besitzt einige Vorteile für das Unternehmen, ist jedoch ebenso unbefristet wie alle anderen Arbeitsverträge der Kategorie „indefinido“.
Befristete Arbeitsverträge können für eine bestimmte Arbeit oder Dienstleistung (contrato temporal por obra o servicio determinado), oder aber aufgrund von Produktionsumständen (contrato temporal por circunstancias de la producción) geschlossen werden. Ersterer gilt für maximal drei Jahre und ist durch Tarifvertrag um zwölf Monate verlängerbar. Wird die Höchstdauer überschritten, wird dieser Vertrag automatisch unbefristet. Letzterer wird geschlossen, um besondere Auftragslagen zu erfüllen. Dieser Arbeitsvertrag läuft maximal sechs Monate und kann nur nach Absprache in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden.
Bei unbefristeten Arbeitsverträgen gibt es eine sogenannte Entlassungsentschädigung. War der Arbeitnehmer ein Jahr oder kürzer bei einem Unternehmen angestellt, beträgt die Abfindung grundsätzlich 30 Tagesgehälter. Bei längeren Beschäftigungsverhältnissen beträgt die Entschädigung ab dem zweiten Jahr 20 Tage Gehalt für jedes Beschäftigungsjahr.
Auch bei befristeten Verträgen sind Abfindungen möglich. Bei Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags kann der Arbeitnehmer eine Abfindung von 12 Tagen pro Arbeitsjahr beanspruchen; gleichwohl sehen einige Urteile auch 20 Tage vor. Dies gilt jedoch nur für bestimmte Vertragstypen und ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer kündigt, oder in einen unbefristeten Vertrag übernommen wird. Die Berechnung der Abfindung basiert auf dem aktuellen Tageslohn und der Vertragsdauer in vollen Monaten. Zusätzlich zur Abfindung sind auch andere, geschuldete Beträge zu zahlen. Arbeitnehmer können eine höhere Abfindung oder Wiedereinstellung anstreben, wenn sie innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen die Beendigung klagen, insbesondere wenn der Vertrag rechtswidrig war oder der Grund für die Befristung weiterhin besteht.
Der Ausbildungs- und Lehrvertrag (contrato por la formación y el aprendizaje) soll den Arbeitnehmer für eine bestimmte Tätigkeit qualifizieren. Abgeschlossen werden kann er im Alter von 16 bis maximal 25 Jahren ohne anerkannten Berufsabschluss. Er ist befristet über einen Zeitraum von einem Jahr bis zu drei Jahren. Überstunden sind nicht zulässig.
Ein befristeter Praktikumsvertrag (contrato temporal en prácticas) richtet sich an Personen mit offizieller, beruflicher Qualifikation, die (neue) Berufserfahrungen sammeln möchten. Wichtig ist: Seit dem Studien- und Berufsabschluss dürfen nicht mehr als fünf Jahre vergangen sein. Der Vertrag hat eine Laufzeit von sechs Monaten bis zu zwei Jahren. Das Gelernte soll in dieser Zeit praktisch angewandt werden. Der befristete Praktikumsvertrag wird grundsätzlich schriftlich abgeschlossen und endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Nach einem Jahr kann er aber von beiden Seiten innerhalb einer Frist von 15 Tagen gekündigt werden. Dabei besteht keine Anspruch auf Entschädigung. Ist der Arbeitnehmer auch nach der vereinbarten Vertragslaufzeit beschäftigt, wird der Vertrag wie ein unbefristeter Vertrag behandelt.
Der befristete Interimsvertrag oder Vertretungsvertrag (contrato temporal de interinidad) soll einen bereits beschäftigten Arbeitnehmer während dessen Ausfallzeit ersetzen. Zudem gilt er für die Dauer eines Auswahl- oder Beförderungsverfahrens. Er kann, unter anderem, auch für Selbstständige, Genossenschaftsmitglieder, oder bei Schwangerschaft verwendet werden. Die Laufzeit dieses Vertrages kann frei vereinbart werden, dabei müssen die Gründe für die Ersetzung des vorhandenen Arbeitnehmers klar benannt werden. Bei Vertragsende besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Das Beckham-Gesetz ermöglicht bestimmten Neuansässigen in Spanien, für sechs Jahre reduzierte Einkommensteuer zu zahlen. Voraussetzung ist, dass sie in den letzten fünf Jahren nicht in Spanien steuerlich ansässig waren und aus bestimmten Gründen, z.B. Beschäftigung bei einem spanischen Arbeitgeber, umziehen.
Die Besteuerung betrifft nur in Spanien erzielte Einkünfte, wobei die Steuersätze bei 24% auf die ersten 600.000 Euro und 47% auf den Rest liegen. Auslandseinkünfte sind steuerfrei, solange sie keinen Bezug zu Spanien haben. Änderungen seit 2023 haben den Anwendungsbereich erweitert, z.B. für Selbständige und hochqualifizierte Fachkräfte.
Auch Familienmitglieder des Antragstellers können profitieren, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Vermögensteuer gilt weiterhin für in Spanien befindliches Vermögen, beträgt bis zu 3,5% und wird auf Basis des Nettowerts der spanischen Vermögenswerte berechnet.