Die Europäische Union hat mal wieder ein Verbot ausgesprochen. Diesmal geht es um Kältemittel, die in Klimaanlagen und Wärmepumpen eingesetzt werden. Der Einsatz dieser Kältemittel soll ab dem 1. Januar 2025 verboten werden.
Ziel ist es, die Treibhausgase zu reduzieren, um so einen weiteren Schritt im Kampf gegen den Klimawandel zu gehen. Für private Haushalte bedeutet das: Sie dürfen ab in Kraft treten des Gesetzes keine herkömmlichen Kältemittel mehr verwenden. Das kann insbesondere Probleme für ältere Klimaanlagen bedeuten.
Erste Regeln bereits seit 2020
Die Wirkung von Kältemitteln ist nicht zu unterschätzen. Die auch als „F-Gase“ bekannten Stoffe haben ein hohes Treibhauspotential und damit eine negative Auswirkung aufs Klima. Wer seine Klimaanlage also weiterhin betreiben möchte, muss entweder auf erlaubte Kältemittel umrüsten, oder ein neues Gerät kaufen. Diese sind bereits für die neuen Mittel ausgelegt.
Die neuen Bestimmungen schränken den Einsatz der F-Gase in Klimaanlagen und Wärmepumpen deutlich ein. Das Verbot gilt für stationäre Kälteanlagen bereits ab dem nächsten Jahr. Betroffen von den neuen Regelungen sind sowohl Hersteller als auch Verbraucher. Für Endkunden bleibt nur eine Umrüstung, oder die Anschaffung eines neuen Gerätes. Dazu später mehr.
Die neuen Regeln sollen auf jeden Fall schrittweise eingeführt und umgesetzt werden. Es geht um das Kältemittel R404A in bestehenden Klimaanlagen. Dieses Verbot gilt bereits seit dem 1. Januar 2020. Seit dem 1. Januar des vergangenen Jahres dürfen darüber hinaus im gewerblichen Bereich keine Kühl- und Gefriergeräte mit dem Kältemittel R134a in den Verkehr gebracht werden. Die Umsetzung der klimafreundlicheren Geräte hat also schon begonnen.
Jetzt werden bis 2025 nach und nach weitere Geräte wie beispielsweise ortsfeste Kälteanlagen oder sogenannte Mono-Splitklimageräte, die mit schädlichen F-Gasen laufen, vom Markt genommen. Die Menge teil-fluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) wird ab dem 1. Januar 2025 bis 2030 auf ein Fünftel der heutigen Menge verringert. Soweit der status quo. Was bedeuten die Regelungen nun für Besitzer von Klimaanlagen, was sollten sie tun, und welche Alternativen gibt es?
Lösungen für Verbraucher
Läuft die bestehende und in die Jahre gekommene Klimaanlage, besteht erst einmal kein sofortiger Handlungsbedarf. Problematisch wird es, wenn zu einem Ausfall kommt oder eine Wartung ansteht. Dann muss das bestehende Gerät entweder auf ein erlaubtes Kältemittel umgerüstet werden oder man entscheidet sich für einen Neukauf und somit ein Gerät, das bereits auf die erlaubten Kältemittel ausgelegt ist. Beide Lösungen sind mit Kosten verbunden, eine Neuanschaffung ist üblicherweise etwas teurer.
Wichtig ist, bei einem Neukauf darauf zu achten, dass das Gerät eben den neuen Standards in Sachen Kältemittel entspricht. Berücksichtigen Sie auch die Energieeffizienz des Gerätes. So senken Sie Betriebskosten und schonen zudem die Umwelt.
Tatsächlich gibt es staatliche Förderprogramme, die den Übergang zu umweltfreundlicheren Kältemitteln und damit nachhaltigeren Geräten erleichtern. Verbraucherzentralen informieren über die jeweiligen Angebote; so lassen sich vernünftige Kaufentscheidungen treffen.
Der Markt hat bereits reagiert. Neue Produkte wurden entwickelt und die Mitarbeiter entsprechend geschult. Alternativen zu den bestehenden Kältemitteln gibt es. Dazu zählen natürliche Stoffe wie Kohlendioxid, Ammoniak, Propan, Isobutan, Hydrofluorolefine – sogenannte HFOs – oder auch HFO-Gemische. Zudem gibt es R32 als erlaubtes Kältemittel.
Neue, moderne Klimaanlagen haben eine insgesamt bessere Energieeffizienz und haben auch andere Anforderungen an Wartung und Service. Als Verbraucher sollten Sie sich gut über die verschiedenen Alternativen informieren – auch und gerade, wenn Ihre bestehende Klimaanlage in die Jahre gekommen ist, aber noch gut funktioniert. Die Entscheidungen pro Neukauf oder Umrüstung können Sie dann auf Grundlage Ihrer individuellen Bedürfnisse und Anforderungen treffen.