„Número de Identificación para Extranjeros“, oder kurz N.I.E., heißt das noch aus Zeiten der Franco-Diktatur (1939-1975) stammende Relikt zur Registrierung von ausländischen und steuerpflichtigen Einwanderern mit Hauptwohnsitz in Spanien. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Ohne die Beantragung einer „NIE“-Nummer geht auch auf Mallorca fast gar nichts. Sowohl für den Kauf einer Immobilie, der Beantragung eines Internetanschlusses bei einem nationalen Provider sowie für die Mehrzahl von geschäftlichen oder administrativen Vorgängen benötigt man eine Registrierung im spanischen Steuerregister.
Dazu müssen Antragsteller das Formular „EX-15“ auf der Hompage des spanischen Außenministeriums unter http://extranjeros.inclusion.gob.es/ficheros/Modelos_solicitudes/mod_solicitudes2/18-Formulario_NIE_y_certificados.pdf ausfüllen und anschließend zusammen mit Passfoto, EU-Personalausweis sowie Zahlungsbeleg über die geforderte Ausstellungsgebühr persönlich bei der Behörde in Palma (Carrer de Felicià Fuster, 7 in Palma) einreichen. Nach Erhalt der offiziellen NIE-Bescheinigung müssen Sie anschließend noch ins Hauptquartier der „Policia Nacional“ in Palma gehen, um sich damit ins offizielle Ausländermelderegister eintragen zu lassen.
Mittlerweile bieten viele Serviceagenturen auf Mallorca wie Steuerbüros und Anwaltskanzleien an, die Beantragung der NIE Nummer für Ausländer gegen ein Honorar abzuwickeln. Auch hier lohnt sich ein Preisvergleich auf den Webseiten der Anbieter.