Neue Grundrente beeinflusst Krankenversicherung

Neue Grundrente  beeinflusst  Krankenversicherung

Die sogenannten Mini-Renten gehören der Vergangenheit an. Menschen, die mindestens 33 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, erhalten künftig einen Aufschlag. Teilzeitbeschäftigungen, Kindererziehungszeiten sowie Pflegetätigkeiten werden in die Berechnung der Rente einbezogen. Dafür entfallen bei der Berechnung Zeiten der Arbeitslosigkeit, Schulausbildung, beitragsfreie Minijobs und freiwillige Beiträge.
In der Theorie könnten so bei 35 Versicherungsjahren im besten Fall über 400 Euro an Zuschlägen zusammenkommen. Die Realität sieht allerdings anders aus. Im Schnitt werden unter dem Strich lediglich 75 Euro monatlich stehen bleiben. Doch über die Ansprüche können sich, laut Bundesarbeitsministerium, rund 1,3 Mio. Rentnerinnen und Rentner freuen.

Anzahl der Beitragsjahre

Die Berechnung ist überaus kompliziert und liegt in den Händen der Deutschen Rentenversicherung, die dafür sogar personell aufgerüstet hat. Zuschlagsberechtigt ist, wer mindestens 33 Jahre Rentenanwartschaften in Höhe von 30 bis 80 Prozent des Durchschnittsverdieners besitzt. Das entsprach im vergangenen Jahr einem monatlichen Mindesteinkommen von 1.013 Euro pro Monat. Mit diesem wäre die Grundrente gesichert, denn der durchschnittliche Verdienst der Rentenversicherten beträgt 3.379 Euro.
Die Rentenansprüche werden bis zu einer maximalen Höhe von 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes verdoppelt. Der so entstandene Betrag wird anschließend pauschal um 12,5 Prozent verringert.

Wer bei den Berechnungen bis jetzt noch dabei ist, kann sich auf den nächsten Schritt freuen. In diesem geht es um die Anrechnung des Einkommens. Grenzwerte liegen bei Alleinstehenden bei 1.250 Euro, bei Ehepaaren 1.950 Euro. Wer diese überschreitet, gerät in eine sogenannten Gleitzone. Diese geht bei Ledigen bis zu 1.600 Euro, bei Verheirateten bis zu 2.300 Euro. Jeder Euro mehr innerhalb dieser Spanne schlägt mit einer 60 prozentigen Kürzung der Grundrente zu Buche.Beantragt werden muss die Grundrente nicht, sie wird automatisch gezahlt – vorausgesetzt, die Bedingungen sind erfüllt. Die Auszahlung kann sich allerdings bis Ende 2022 hinziehen, denn die Berechnungen sind, wen wundert es, kompliziert.

Spanische Versicherungszeit berücksichtigen

Wichtig für deutsche Residenten ist, dass die Grundrente auch nach Spanien und in andere Länder gezahlt wird. Für die Berechnungen werden sowohl europäische als auch spanische Versicherungszeiten anerkannt und mitberücksichtigt. Wichtig ist, dass man die Dauer der spanischen Versicherungszeit berücksichtigt. Wer diese mit mindestens einem Jahr angibt, gilt als "Doppelrentner". Mit Auswirkungen auf die Krankenversicherung: Nach den geltenden EU-Verordnungen sind diese Personen nämlich automatisch in die spanische Krankenversicherung integriert, samt Tarjeta Sanitaria (SIP).
Die deutsche Versichertenkarte bleibt selbstverständlich erhalten, so dass Behandlungen im Heimatland weiter und wie gewohnt möglich sind. Allerdings kann der spanische Privat­arzt in diesem Fall nicht mehr mit der deutschen Versichertenkarte abgerechnet werden. Deutsche Rentner in Spanien sollten also genau überlegen, welche spanischen Versichertenzeiten sie geltend machen wollen.

Hinweis: In Kooperation mit dem Deutschen Konsulat in Palma und der Deutschen Rentenversicherungsanstalt (DRV) sollen dieses Jahr wieder Beratungstage auf Mallorca organisiert werden. Genaue Termine will das Konsulat in den kommenden Wochen bekanntgeben. Im vergangenen Jahr wurden die Termine coronabedingt abgesagt.

Mehr Informationen unter:

Deutsches Konsulat:
www.spanien.diplo.de/es-de/vertretungen/palma

Rentenversicherungsanstalt:
www.deutsche-rentenversicherung.de