Omnia Consulting – Schlüssel zur Erklärung von Auslandsvermögen

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Schlüssel zur Erklärung von Auslandsvermögen im Formular 720

Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind und Vermögenswerte oder Rechte im Ausland besitzen, ist es wichtig, dass Sie das Formular 720 kennen. Diese obligatorische Informa­tionserklärung soll die Steuerbehörde über die Vermögenswerte informieren, die Steuerzahler außerhalb des Landes halten. Die Frist für die Einreichung endet am 31. März 2025. Seit ihrer Einführung im Jahr 2012 ist diese Erklärung aufgrund der strengen Sanktionen, die im Falle von Fehlern oder Aus­lassungen verhängt werden, umstritten. Obwohl die Vorschriften nach den Urteilen des Gerichtshofs der Euro­päischen Union geändert wurden, bleibt die Meldepflicht bestehen und muss ernst genommen werden, um Steuerprobleme zu vermeiden.
Diese Informationserklärung hat ausschließlich Mitteilungs­charakter, d.h. sie zieht keine direkte Steuerzahlung nach sich, sondern ermöglicht es der Steuerbehörde, ein detail­liertes Verzeichnis der im Ausland befindlichen Vermögenswerte und Rechte von in Spanien steuerpflichtigen Personen zu führen. Daher sind alle Steuerinländer, sowohl natürliche als auch juristische Personen, verpflichtet, das Formular 720 einzureichen, wenn der Wert ihrer ausländischen Vermögenswerte in einer der festgelegten Kategorien (Bankkonten, Wertpapiere und Beteiligungen an Unter­nehmen, Lebensversicherungen und Immobilien) 50.000 Euro übersteigt.

Es ist wichtig zu betonen, dass die in diesem Formular gemachten Angaben nicht mit der Vermögenssteuererklärung vergleichbar sind. Die angegebenen Werte können ein gesamtes Vermögen umfassen, auch wenn der Erklärende nur Eigentümer eines Teils ist, da die Verpflichtung auch auf Bevollmächtigte, Begünstigte und Inhaber von Verfügungsrechten über Vermögenswerte im Ausland ausgedehnt wird. Darüber hinaus ist das Vermögen in Spanien für diese Verpflichtung nicht relevant, und die für die Erklärung im Formular 720 erforderlichen Mindestbeträge liegen unter den Besteuerungsschwellen der Vermögenssteuer, was zu Verwirrung über ihre tatsächlichen Auswirkungen auf die Steuer­last des Steuerpflichtigen führen kann.

Nicht alle Vermögenswerte und Guthaben unterliegen dieser Erklärung. Einige Vermögenswerte wie Fahrzeuge, Yachten, Schmuck, Gold oder Bargeld sind nicht im Formular 720 enthalten. Für Kryptowährungen hat die Steuerbehörde jedoch ein spezielles Formular, das Formular 721, erstellt, das für die Meldung dieser Vermögenswerte verwendet werden muss, wenn sie auf ausländischen Plattformen hinterlegt sind und am Ende des Steuerjahres 50.000 Euro übersteigen.
Ein oft übersehener Aspekt ist, dass die Meldepflicht nicht an das Alter des Steuerpflichtigen gebunden ist. Wenn ein Minderjähriger Vermögenswerte im Ausland hat, die die festgelegten Kriterien erfüllen, muss er die Erklärung einreichen, sofern er über eine Steueridentifikationsnummer (NIF) verfügt.

Obwohl die Strafen nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union gelockert wurden, ist es nach wie vor riskant, das Formular 720 nicht oder nicht korrekt einzu­reichen. In einigen Fällen kann das Finanzamt die nicht deklarierten Vermögenswerte als ungerechtfertigte Ver­mögenszuwächse betrachten und besteuern, was zu unerwarteten Steuerkosten für den Steuerzahler führen kann.

Das Formular 720 ist nach wie vor ein wichtiges Instrument in der Steuerkontrollstrategie der spanischen Regierung. Um Fehler zu vermeiden und die Vorschriften ordnungsgemäß einzuhalten, ist es am besten, sich fachkundig beraten zu lassen. Die korrekte Einreichung dieser Erklärung verhindert nicht nur Strafen, sondern ermöglicht auch eine bessere Organisation der Vermögensinformationen, was die Verwaltung künftiger Steuererklärungen erleichtert und unnötige Komplikationen vermeidet.

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