Service Marc Fischer 03/01/2022

Ummeldung von ausländischen Fahrzeugen und Führerscheinen

Mallorca – Ummeldung von ausländischen Fahrzeugen und Führerscheinen

Wer mit dem eigenen Pkw aus der Heimat längerfristig auf die Insel zieht, muss irgendwann die Kennzeichen wechseln. Grund: Spätestens nach 183 Tagen Aufenthalt ist die Ummeldung von ausländischen Fahrzeuge auf Mallorca Pflicht. Das Problem dabei: Ob ein Auto oder Motorrad, beispielsweise mit D-Kennzeichen, diese Frist überschritten hat oder nicht, ist faktisch kaum oder gar nicht nachzuweisen. Will heißen: Bei einer Fahrzeugkontrolle der Guardia Civil kann ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen unter dem Verdacht, dass es möglicherweise bereits länger als 183 Tage auf der Insel unterwegs ist, beschlagnahmt werden. Und das kam in der Vergangenheit bereits des Öfteren vor.

Aus diesem Grund sollten ausländische Umzügler auf Mallorca ihr aus der Heimat mitgebrachtes Gefährt schnellstmöglich auf spanische Zulassung ummelden. Wer das auf eigene Faust versucht, gerät schnell ins Schwitzen. Grund: Ausländische Fahrzeuge – und dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Neu- oder Gebrauchtwagen handelt – gelten in Spanien gegen aller EU-Vorgaben weiterhin als steuerpflichtige „Importware“. Zudem ist für die Ummeldung eine technische Neuabnahme Pflicht. Zuständig für Fahrzeugummeldungen ist die staatliche Verkehrsbehörde („Tráfico“) mit Hauptsitz in Palma. Dort liegen auch die entsprechenden Formulare zur Beantragung spanischer Kfz-Kennzeichen für ausländische Fahrzeuge bereit. Ebenfalls notwendig ist der Gang zum Finanzamt, um das Fahrzeug in der Wohngemeinde anzumelden. Verschiedene Service-Agenturen auf Mallorca haben sich auf dieses Procedere spezialisiert. Die Kosten dafür hängen inklusive aller anfallenden Gebühren, Steuern und Honoraufwendungen vom Fahrzeugwert, seiner Motorisierung und Alter ab.

Wer als Ausländer längerfristig auf Mallorca lebt, muss früher oder später auch seinen Führerschein aus der Heimat gegen eine spanische „Licencia de conducir“ oder „Carnet“ umtauschen.  So schreibt es die EU-Führerscheinrichtlinie europaweit vor. Die Ummeldung kann bei der Verkehrsbehörde in Palma beantragt werden. Führerscheine besitzen in Spanien eine Gültigkeit von zehn Jahren (in Deutschland 15 Jahre). Danach muss mit Hilfe eines medizinischen Gutachtens ein neuer „Lappen“ beantragt werden. In vielen Gemeinden auf der Insel übernehmen private Ärztezentren (CEM) gegen Honorar diese Aufgabe. Weitere Besonderheit: In Spanien werden Verkehrssünder mit Abzügen ihres Punktekontos bestraft. Los geht es mit einem „Guthaben“ von 15 Punkten. Im Falle von „mittleren“ oder „schweren“ Verkehrverstöße werden entsprechend Punkte abgezogen. Die in Spanien bei Verkehrsverstößen verhängten Bußgelder zählen zu den höchsten in ganz Europa. Immerhin: Wer sein Knöllchen innerhalb von 15 Tagen ohne Einspruch freiwillig zahlt, bekommt einen „Rabatt“ von 50 Prozent.