Von der EU-Fluggastrechteverordnung
haben fast alle Reisenden schon gehört.
Doch nur wenige nutzen ihre Möglichkeiten.
Fast alle kennen die Situation nur allzu gut: Man erreicht den Flughafen frühzeitig, entspannt und voller Vorfreude auf die bevorstehende Reise, um dann buchstäblich auf den Boden der Tatsachen geholt zu werden. In Form einer Nachricht über eine Flugverspätung oder gar einen Ausfall.
Seit Jahren gibt es zumindest ein Trostpflaster: Die EU-Fluggastrechteverordnung. Diese sieht diverse Entschädigungen für betroffene Fluggäste vor, zum Beispiel eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro bei Verspätungen von mehr als drei Stunden. An diese und weitere Ansprüche sind allerdings bestimmte Bedingungen geknüpft, die Reisende kennen und beachten sollten.
Entschädigung bei Flugverspätung: Bis zu 600 Euro Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung können Passagiere, deren Flüge erheblich verspätet sind, unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Entschädigung erhalten.
Die genaue Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nach der Länge der Flugstrecke: • 250 Euro für Strecken bis 1.500 Kilometer
• 400 Euro für Strecken über 1.500 Kilometer innerhalb der EU und für andere Strecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
• 600 Euro für Strecken über 3.500 Kilometer
Interessant für den Fluggast ist hierbei, dass diese Entschädigung unabhängig vom Ticketpreis gezahlt wird und somit in manchen Fällen den Preis des Tickets übersteigen kann. So muss selbst für Kleinkinder, für die ein Ticket gebucht wurde, die Fluggesellschaft eine Entschädigung zahlen, sofern diese nicht kostenfrei befördert wurden.
Voraussetzungen für die Entschädigung Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn die Verspätung aufgrund von Umständen eintritt, die innerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Nicht entschädigt werden müssen Verspätungen, die durch außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen oder Streiks verursacht wurden. Zudem muss der betroffene Flug entweder in der EU gestartet sein oder in der EU landen und von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU, der Schweiz, Island oder Norwegen durchgeführt worden sein.
Erstattung des Ticketpreises bei erheblicher Verspätung Sollte die Verspätung fünf Stunden oder mehr betragen, haben Passagiere das Recht, vom Flug zurückzutreten und eine volle Erstattung des Ticketpreises zu verlangen. Diese Regelung gilt auch für Passagiere, die aufgrund der Verspätung Termine verpassen würden und bei denen eine Fortsetzung der Reise keinen Sinn mehr ergibt.
Wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können Passagiere, die ihre Entschädigungsansprüche selbst durchsetzen möchten, wenden sich direkt mit einem Schreiben an die Fluggesellschaft; zusätzliche Belege und die Buchungsbestätigung/Tickets sollten ebenfalls eingereicht werden. Vorlagen für derartige Schreiben finden sich online. Einige Gesellschaften bieten die Möglichkeit der Reklamation über ihr Onlineportal. Daneben bieten diverse Online-Plattformen und Rechtsdienstleister Unterstützung an. Dort können Betroffene schnell und unverbindlich ihren Anspruch prüfen lassen. Sollte es zu Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Ansprüche kommen, können sich Betroffene hier in Spanien an AESA (Agencia Estatal de Seguridad Aérea) wenden oder die Inanspruchnahme eines spezialisierten Dienstleisters in Betracht ziehen. Dienstleister berechnen oft ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision für die erbrachte Leistung.
Kostenlose Hilfe bietet für aus Deutschland gebuchte Reisen auch die Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr e.V. mit Sitz in Berlin. Diese sollte allerdings erst bei Problemen mit der Airline in Anspruch genommen werden. www.soep-online.de