Neben der Maskenpflicht in Apotheken und Arztpraxen ist auf Mallorca das coronabedingte Rauchverbot für Gastterrassen gefallen. Da die spanische Regierung am 4. Juli den Pandemie-Notstand für beendet erklärt hat, gibt es auch für ein daraus abgeleitetes allgemeines Rauchverbot auf Gastterrassen keine Rechtsgrundlage mehr.
Valencia und die Balearen waren die beiden letzten Regionen, die bis in den Sommer 2023 hinein auf der Regel bestanden hatten. Und noch nicht bei allen Gastronomen scheint sich herumgesprochen zu haben, dass sie nicht mehr gilt. „Wenn Sie das sagen, wird es wohl stimmen“, kann man zu hören bekommen, wenn man darauf besteht. Einige Lokale wie die Bar Bosch im Zentrum von Palma de Mallorca machen jedoch von ihrem Hausrecht Gebrauch und bestehen weiterhin auf einem Rauchverbot in ihren Außenbereichen.
Obwohl es für die Schädlichkeit von Tabakrauch im Freien bei ausreichendem Abstand nicht wirklich einen empirischen Beleg gibt, wirbt ein Ärzteverband weiterhin für ein Verbot in der spanischen Freiluft-Gastronomie. Möglicherweise geht es dabei weniger um das Passivrauchen als um eine Art Volkserziehung und Gesundheitspädagogik.
Verboten war das Rauchen im Übrigen nicht nur auf sämtlichen Gastterrassen Mallorcas, sondern auch beim Spazierengehen. Diese umstrittene Regelung wurde im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführt und schließlich unbefristet verlängert, nachdem der Oberste Gerichtshof grünes Licht gegeben hatte. Italien erwägt derzeit sogar ein allgemeines Rauchverbot auf offener Straße.
Begründung in Spanien im Jahr 2020: angeblich ansteckende Aerosole im Tabakrauch. Theoretisch musste man zum Rauchen also stehen bleiben oder sich auf eine Bank setzen. So richtig schaute aber schon lange kein Ordnungshüter mehr hin. Unterdessen gilt trotz wackliger Rechtsgrundlage als unverbindliche Empfehlung auf kommunaler Ebene nach wie vor ein Rauchverbot an einigen Stränden auf Mallorca. Foto: pixabay