Die spanische Regierung hat am 4. Juli 2023 die Abschaffung der Maskenpflicht in Apotheken und Gesundheitszentren beschlossen. Die Aufhebung des Zwangs zur Verwendung von Gesichtsmasken wird mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger (BOE) wirksam.
Am Dienstag, den 4. Juli, gab der Ministerrat offiziell bekannt, dass die Verwendung von Gesichtsmasken in Gesundheitszentren, Sozialzentren und Apotheken nicht mehr obligatorisch ist, sondern nur noch empfohlen wird. Wie Gesundheitsminister José Miñones auf einer Pressekonferenz erklärte, bedeutet diese Einigung auch das Ende der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise drei Jahre nach Beginn der Pandemie. Infolgedessen sind Zwangsmaßnahmen wie das Tragen von Masken nicht mehr vorgeschrieben.
Bereits am 30. Juni hatte der interterritoriale Gesundheitsrat der spanischen Regionen die endgültige Aufhebung der Mundschutzpflicht gebilligt – vorbehaltlich der nun erfolgten Genehmigung durch das Kabinett von Ministerpräsident Pedro Sánchez.
Der Gesundheitsminister betont nun die Bedeutung der Eigenverantwortung und rät in bestimmten Situationen weiter zur Verwendung von Masken. Das betrifft insbesondere Bereiche von Krankenhäusern mit Patienten, die sich in einem kritischen Zustand befinden oder ein geschwächtes Immunsystem haben. Außerdem sieht der Beschluss vor, dass in Senioren- und Behindertenheimen besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen, sobald bei Mitarbeitern, Bewohnern oder Besuchern Symptome aufgetreten sind.
Die Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken in den letzten verbliebenen Refugien endet fünf Monate nachdem sie in öffentlichen Verkehrsmitteln abgeschafft worden war. Bereits am 8. Februar 2023 ist auf Mallorca und in ganz Spanien die Pflicht zum Tragen von Masken in Bussen, U-Bahnen, Zügen und Flugzeugen aufgehoben worden. Foto: pixabay