IZ Kolumnes Lutz Minkner Juli 2024
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Die spanische Zentralregierung und die Landesregierungen der jeweiligen Autonomen Regierungen sind an Gesetz und Recht gebunden. Gesetze werden nach oft langwierigen Diskussionen in den Parlamenten verabschiedet. Damit soll versucht werden, den Gesetzentwurf auch in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und eine möglichst breite Zustimmung bei den Abgeordneten und in der Bevölkerung zu finden. Die Regierungen können sich aber auch Rechtsgrundlagen ihres Handelns durch sog. „Dekrete“ schaffen, die keiner parlamentarischen Diskussion bedürfen. Solche Dekrete sind von der Regierung oder dem Ministerpräsidenten erlassene Rechtsakte, die im deutschen Recht etwa einer Verordnung oder einem Verwaltungsakt entsprechen. Unstabile Regierungen, die die parlamentarische Auseinandersetzung scheuen, arbeiten gern mit Dekreten. So hat zum Beispiel auf den Balearen noch bis zum Mai 2023 regierende Linksregierung in dieser Legislaturperiode 34 Dekrete verabschiedet, so am 24. März 2023 ein Gesetzesdekret zur Beschränkung der Bauaktivität.
Mit diesem Dekret soll die Ausweisung von Neubaugebieten verhindert / erschwert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften soll das Bauen – gleichviel ob Mehr- oder Einfamilienhäuser – verhindert werden, um der Zersiedelung entgegen zu wirken. Auch der Bau von Swimmingpools wird neu reguliert. Zukünftig darf pro Grundstück nur noch ein Pool gebaut werden, und der darf höchsten 35 m² groß sein. Im Gegenzug sieht er die Ausweisung neuer Naturschutzgebiete vor. Er greift weiter konkret in bestehende Bauplanungen (z.B. Bau eines Hotels in Ses Covetes) ein und verhindert ganz allgemein die Schaffung neuen Wohnraumes, der auf den Balearen dringend gebraucht wird. Das Dekret wird heftig von der oppositionellen PP und der Bauwirtschaft angegriffen. Die PP kündigte sofort an, dieses Dekret nach einem möglichen Wahlsieg im Mai 2023 sofort wieder aufzuheben. Wie viele andere Dekrete, die die Armengol-Regierung erlassen und im Angesicht der kommenden Wahlen noch in aller Eile „durchgepeitscht“ hat. Die Ankündigung der PP zeigt, dass Dekrete oft nur eine kurze Lebensdauer haben.
Was sind die von der Opposition und der Bauwirtschaft angeführten Gründe gegen das Dekret? Ganz einfach: Die Inseln brauchen dringend Wohnraum. Viele sprechen von der Notwendigkeit des zügigen Neubaus von 20.000 Wohnungen, andere im Hinblick auf das Bevölkerungswachstum gar von 50.000. Dafür sei es notwendig, neu zu denken und neu zu planen. So müssen ausgewiesenen Bauerwartungsland zu Bauland umgewidmet und nicht zu Grünzonen erklärt werden. Auch müssten in Palma Verdichtungen und Gebäudeaufstockungen erlaubt werden. Und, und, und. Die Rückstufung von Bauerwartungsland in Grünzonen werde zu einer Verteuerung der Immobilienpreise führen, wie immer, wenn ein seltenes Gut weiter verknappt wird. Gerade im jetzigen Markt, wo Miet- und Kaufpreise in den letzten Jahren stark angestiegen sind, sei ein solches Dekret kontraproduktiv, das massive Wohnungsproblem zu lösen.
Carmen Planas, die angesehene Vorsitzende des Balearischen Unternehmerverbandes warf der Balearen-Regierung sogar vor, sie sei Schuld an den hohen Immobilienpreisen auf Mallorca, denn die Verknappung des Baulandes führe zwangsläufig zu Spekulation und Verteuerung auf dem Immobilienmarkt. Deshalb sei das neue Dekret „ein Sargnagel für bezahlbares Wohnen“. In diesem Zusammenhang weist auch der Verband der internationalen Makler, ABINI, deren Gründungsmitglied Minkner & Partner ist, darauf hin, dass die Regierung bereits im vergangenen Jahr 53.000 (!) Hektar Bauland rückgestuft habe, auf dem 20.000 Wohnungen hätten gebaut werden können und dass die Linksregierung ihre Aufgabe, genügend sozialen Wohnungsbau auszuführen sträflich vernachlässigt habe. Seltsam, dass dies nicht ein vorrangiges Ziel einer linken Regierung ist. Dafür widmet sich Ministerpräsidentin Armengol lieber ihrem Lieblingsprojekt, dem Bau einer Straßenbahn von Palma zum Flughafen. Dafür sind 230 Millionen Euro (!) eingeplant. Für diesen Betrag könnte man 1.850 Sozialwohnungen bauen.
Lutz Minkner blickt auf eine 45 jährige berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt, Dozent, Fachbuchautor und Unternehmer zurück.
Seit 1984 ist er Gründer, Partner u. Geschäftsführer des Immobilienunternehmens Minkner & Partner,
www.minkner.com
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