In Spanien stellt die Körperschaftssteuer eine grundlegende fiskalische Verpflichtung für Unternehmen und juristische Personen dar, die auf deren jährliche Gewinne Anwendung findet. Diese Steuerart, die direkt und proportional ausgestaltet ist, wird gemäß den Bestimmungen des spanischen Körperschaftssteuergesetzes erhoben und bildet einen wesentlichen Pfeiler des spanischen Steuersystems.
Zahlungspflichtig sind eine Reihe von juristischen Entitäten, darunter Handelsgesellschaften wie die Sociedad Limitada (SL) und Sociedad Anónima (SA), zivilrechtliche Gesellschaften mit kommerziellem Hintergrund, Investment- und Pensionsfonds, Genossenschaften, landwirtschaftliche Betriebe, wirtschaftliche Interessenvereinigungen sowie diverse Vereinigungen und Stiftungen.
Die Fälligkeit dieser Steuer wird durch einen festgelegten Zeitraum nach Abschluss des Steuerjahres bestimmt, wobei die Zahlungsfrist innerhalb von 25 Tagen nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Ende des Steuerjahres liegt. Für Unternehmen, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, erstreckt sich diese Frist vom 1. bis zum 25. Juli.
Die Berechnung der Körperschaftssteuer fußt auf dem finanziellen Jahresergebnis des Unternehmens und berücksichtigt anwendbare Ermäßigungen, die Verrechnung von Verlusten sowie den jeweiligen Steuersatz.
Für das Jahr 2023 sind verschiedene Steuersätze festgelegt: Der allgemeine Satz beträgt 25%, während kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter einer Million Euro von einem ermäßigten Satz von 23% profitieren. Neu gegründete Unternehmen unterliegen einem Satz von 15%, während für gemeinnützige Organisationen und andere spezifizierte Entitäten reduzierte Sätze oder sogar vollständige Steuerbefreiungen gelten.
Zu den Neuerungen für das Jahr 2023 zählen unter anderem der ermäßigte Steuersatz für kleine Unternehmen und die Möglichkeit zur beschleunigten Abschreibung von Investitionen in Elektrofahrzeuge.
Des Weiteren umfasst das Steuersystem eine Reihe von Befreiungen, Freibeträgen und Abzügen, darunter solche für Forschung und Entwicklung, technologische Innovation, Filmproduktionen, die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen, Investitionen in Gewinne, Reinvestitionen von außerordentlichen Gewinnen und Maßnahmen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung.
Abschließend sind gemeinnützige Einrichtungen und Körperschaften, die im öffentlichen Interesse agieren, von der Körperschaftssteuer befreit.
Diese grobe Übersicht dient Unternehmen als Orientierungshilfe im spanischen Körperschaftssteuersystem. Für eine ausgiebige und vor allem individuelle Beratung und Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen empfehlen wir die Konsultation von Steuerrechts-Experten, die Ihnen mit ihrem Fachwissen zur Seite stehen.“