Bußgelder beim Parken können auf Mallorca teuer werden – bis zu 200 Euro sind möglich. Doch was, wenn Sie glauben, der Bescheid ist nicht gerechtfertigt? Sie können Einspruch einlegen, aber es gibt dabei einiges zu beachten.
Einspruchsgründe
Ein Bußgeldbescheid könnte in folgenden Fällen fehlerhaft sein:
– Falsche Angaben: Der Bescheid enthält ungenaue oder unvollständige Informationen.
– Fehlende Beamtenidentifizierung: Der ausstellende Beamte ist nicht korrekt angegeben.
– Keine Beweise: Es fehlen anschauliche Beweise für den Verstoß.
– Unklare Beschilderung: Die Schilder, die auf das Parkverbot hinweisen,
sind nicht sichtbar.
– Verjährung: Der Bescheid ist bereits verjährt.
Wie und wann Einspruch einlegen?
Nach Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie 20 Kalendertage Zeit, um zu zahlen oder Einspruch einzulegen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist zahlen, erhalten Sie einen 50%igen Rabatt, verlieren jedoch das Recht auf Einspruch.
Einspruch einlegen können Sie:
Online: Über die elektronische Zentrale der DGT
Per Post: An die zuständige Verkehrsdirektion
Persönlich: Nach Terminvereinbarung bei einer Verkehrsdirektion
Wichtig ist, das Aktenzeichen des Bescheids anzugeben und eine schriftliche Erklärung beizufügen, die den Grund der Beschwerde enthält.
„Wer sich wehrt, lebt gefährlich“, könnte man meinen. Doch manchmal lohnt es sich, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen – insbesondere, wenn er fehlerhaft ist.
Besonderheiten bei der Zahlung
Wenn Sie innerhalb der 20-tägigen Frist zahlen, erhalten Sie eine Ermäßigung von 50%, müssen jedoch auf Einspruch verzichten. Der Rabatt gilt nicht für:
Radarstörsender: Fahrzeuge mit eingebauten Störsendern
Falsche Fahrerangaben: Täuschung über den tatsächlichen Fahrer
Illegale Bauarbeiten: Arbeiten ohne Genehmigung oder falsche Beschilderung
Industrieverstöße: Nichteinhaltung sicherheitsrelevanter Vorschriften
Nach Fristablauf
Nach Ablauf der 20 Tage geht der Fall ins ordentliche Verfahren über. Sie haben dann 45 Tage Zeit, die volle Strafe zu zahlen. Ein Einspruch ist nur möglich, wenn der Bescheid fehlerhaft ist. Wird auch diese Frist versäumt, übernimmt die staatliche Steuerverwaltung den Fall und treibt das Bußgeld mit einem 20%igen Zuschlag ein.
Rückerstattung und Rechtsmittel
Falls bei der Zahlung ein Fehler passiert ist, können Sie eine Erstattung beantragen. Dies gilt bei Doppelzahlungen oder nicht in Anspruch genommenen Ermäßigungen. Ein Einspruch muss innerhalb von 20 Tagen erfolgen. Wird er abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats einen weiteren Antrag zu stellen oder direkt vor Gericht zu ziehen.
Fazit: Ein Bußgeldbescheid muss nicht das letzte Wort sein. Prüfen Sie die Angaben, und wägen Sie ab, ob sich ein Einspruch lohnt. Die richtige Entscheidung kann bares Geld sparen und unnötigen Ärger vermeiden.
Mehr Infos dazu unter
https://www.dgt.es/nuestros-servicios/multas-y-sanciones/que-hacer-
si-has-recibido-una-multa/
Zahlungen und Infos dazu unter https://sede.dgt.gob.es/es/multas/
pago-de-multas/