Kernvorgaben der nächsten Lockerungsmaßnahmen sind zeitliche Regelungen für Aktivitäten. Die gab gesundheitsminister Salvador Illa am Donnerstagabend bekannt. Der Zeitplan gibt vor, welche Bevölkerungsgruppen wann vor die Tür dürfen. So sollen zu enge Kontakte, Menschenansammlungen und damit das Risiko einer unkontrollierten Verbreitung des Coronavirus vermieden werden.
Joggen durch die Heimatgemeinde
Sporttreibende dürfen zwischen 6 und 10 Uhr morgens, sowie am Abend zwischen 20 und 23 Uhr unterwegs sein. Die Dauer ist freigestellt, wenn nur die Uhrzeiten beachtet werden. Ob Joggen oder Radfahren – alles ist erlaubt, allerdings nur allein und ohne Kontakt zu Mitmenschen. Zu beachten ist, dass Sport nur innerhalb der eigenen Gemeinde möglich ist. Zum Joggen darf man als Einwohner von Llucmajor zum Beispiel nicht in die Tramuntana fahren. Auch Sportstätten bleiben geschlossen.
Uhrzeiten beachten
Zu den Sportzeiten (6 – 10 Uhr / 20 – 23 Uhr) dürfen auch Teenaer ab 14 und Erwachsene bis zu 69 Jahren an die frische Luft. Spaziergänge sind erlaubt, ebenfalls ohne Einschränkung der Dauer, lediglich unter Berücksichtigung der Uhrzeiten und unter der Maßgabe, sich nicht mehr als einen Kilometer vom Wohnsitz zu entfernen. Diese Vorgabe gilt auch für den Besuch heimischer Gärten und Gartenarbeiten in der "Laube". Diese muss sich in der Heimatgemeinde befinden.
Unterwegs mit den Kleinen
Spaziergänge mit Kindern bis einschließlich 13 Jahren dürfen weiterhin maximal eine Stunde dauern und dürfen zwischen 12 und 19 Uhr stattfinden. Zum Spazierengehen darf eine weitere Person mitgenommen werden, allerdings muss diese im selben Haushalt leben. Ältere Menschen ab 70 Jahren oder Pflege- / Hilfsbedürftige können ab dem 2. Mai zwischen 10 und 12 Uhr sowie zwischen 19 und 20 Uhr das Haus verlassen.
Ausnahmen
Ausgenommen von den zeitlichen Beschränkungen sind kleinere Gemeinden bis zu einer Einwohnerzahl von 5.000. In diesen dürfen alle Gruppen gleichzeitig an die frische Luft, und zuwar zwischen 6 und 23 Uhr. Wenn man die Angaben des spanischen Statistik-Instituts (INE) zur Bemessung der Einwohnerzahlen zugrunde legt, sind Aktivitäten ohne Zeitbeschränkungen demnach möglich in:
Gerade bei Grenzwerten, wie zum Beispiel in Ses Salines oder Alaró, sollte man vorher bei seinem Rathaus nachfragen.
In Spanien gilt übrigens keine Maskenpflicht, das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes wird lediglich empfohlen. Weiterhin gilt natürlich der Sicherheitsabstand zu anderen von mindestens 1,50 m, besser noch zwei Metern. Treffen mit Nachbarn oder Freunden sind zu keiner Zeit erlaubt. (Bild: pixabay.com)