Madrid beschließt „Sicherheitsnetz in besonderen Zeiten“

Autónomos (Selbständige) können ihre monatlichen Beiträge zur Sozialversicherung bis zu sechs Monate aussetzen und zinsfrei stunden lassen. Ein Aufschub gilt auch bei Hypotheken für Geschäftsräume.

Miete kann gestundet werden

Privatpersonen können ihre Miete in Ausnahmefällen über eine bestimmte Zeit aussetzen und später zahlen. Die Regelung ist abhängig vom Vermieter. Handelt es sich um ein vergleichsweise großes Unternehmen mit mehreren Immobilien, müssen diese ihren Mietern anbieten, sie für vier Monate von der Zahlung zu befreien. Die Rückzahlung kann erst einige Jahre später erfolgen.

Kommt der Mieter in finanzielle Schieflage, erfolgt eine Minderung um die Hälfte oder eine Umschuldung. Andere Vermieter können sich weiter auf eine pünktliche Mietzahlung verlassen. Gibt es Zahlungsschwierigkeiten, können Mieter einen zweckgebundenen Kleinkredit in Anspruch nehmen: Dieser beträgt, laut Sozialminister Pablo Iglesias, 900 Euro für die reinen Mietkosten sowie 200 Euro für Nebenkosten.

Keine Kündigung durch Versorger

Die Gebühren für Strom, Wasser und Gas können einkommensschwache Haushalte um bis zu drei Monate aussetzen, ohne Restriktionen befürchten zu müssen. Arbeitslose und autónomos, die aktuell über drei Viertel ihres Einkommens verloren haben, erhalten Sonderkonditionen.

Wer als Pflegekraft im Privathaushalt tätig ist, kann eine Sozialhilfe von 380 Euro beantragen.

Einmalzahlung für befristete Angestellte

Angestellte mit befristetem Arbeitsvertrag, der während des geltenden Alarmzustand ausläuft, können eine Einmalzahlung von 430 Euro beantragen. Voraussetzung ist eine vorherige, mindestens zweimonatige Beschäftigung. (Bild: pixabay.com)