Seit dem 23. November müssen Einreisende nach Mallorca ein negatives PCR-Testergebnis in spanischer oder englischer Sprache vorweisen. Dieses kann in Papier- oder elektronischer Form präsentiert werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Wer ohne einen entsprechenden Nachweis einreist, dem droht ein Bußgeld. Hinzu kommen die Kosten für einen Soforttest am Airport.
Residenten der Balearen, die rund um die Weihnachtstage und den Jahreswechsel vom spanischen Festland auf die Inseln zurückkehren, wie beispielsweise Studenten, erhalten einen kostenlosen PCR-Test. Für einen Termin kann man sich ab dem 3. Dezember telefonisch unter der Nummer 900 100 971 anmelden. Die Test erfolgen dann in den sogenannten COVID-Express-Stationen. Die Landesregierung hat zugesichert, dass die Ergebnisse innerhalb von 24 Stunden vorlägen. Während der Wartezeit sollen Getestete möglichst wenig unterwegs sein und sich am besten in häusliche Quarantäne begeben, erklärte Balearenpräsidentin Francina Armengol.
Weiterhin erforderlich für alle ist der bereits bekannte Gesundheitsfragebogen ("Passenger Location Card"), der frühestens ab 48 Stunden vor Ankunft in Spanien ausgefüllt werden muss. Neu ist in diesem die Erklärung, ein negatives PCR-Testergebnis bei sich zu führen. Die Eingaben erfolgen via App "SpTH" (Spain Travel Health) oder über das gleichnamige Onlineportal www.spth.gob.es.
Wichtig ist, dass jeder Einreisende ein eigenes Formular ausfüllt und vorlegen kann – auch Kinder. Angegeben werden müssen Name, Ausweisnummer, Flugnummer, Ankunftsdatum und ein Mail-Kontakt. Am Flughafen wird die Temperatur kontrolliert und der Passagier kurz auf sichtbare Krankheitszeichen kontrolliert.
Auf Mallorca müssen Urlauber die geltende Ausgangssperre beachten: Dieser toque de queda gilt zwischen 0 und 6 Uhr. Wer ohne triftigen Grund von der Polizei im öffentlichen Raum erwischt wird, dem droht ein empfindliches Bußgeld.
Restaurants schließen vor Beginn der Ausgangssperre. Der Tresen ist für den Verzehr von Speisen und Getränken gesperrt. Geplant ist, dass Gäste ihre persönlichen Kontaktdaten angeben. Ob dieser Vorschlag der Zentralregierung in Madrid auch auf den Inseln umgesetzt wird, steht noch nicht fest.
Die Lokale in der Schinken- und Bierstraße der Playa de Palma sind seit dem 15. Oktober wieder geöffnet. Gleiches gilt für Lokale in Punta Ballena in Magaluf.
Auf Mallorca gibt es keinen generellen Lockdown. Allerdings gilt weiterhin eine Maskenpflicht im Freien, auch dann, wenn der Abstand zu anderen ausreichen würde. Verstöße kosten 100 Euro Strafe. Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es am Strand. Auch im Restaurant und beim Sport kann auf die Maske verzichtet werden. Rauchen im öffentlichen Raum ist wieder erlaubt, wenn ein Mindestabstand eingehalten wird. Auf Lokalterrassen gilt weiterhin ein Rauchverbot.
Während die Gastronomie geöffnet hat, sind Diskotheken und Nachtlokale geschlossen. Konzerte und Vernissagen bedürfen einer besonderen Genehmigung. Im öffentlichen Raum sowie in privaten Bereichen dürfen sich maximal sechs Personen treffen. Besuche in Alten- und Pflegeheimen sind auf eine Person und eine Stunde pro Bewohner begrenzt.
Die traditionellen Dorffeste und Firas sind bis auf Weiteres abgesagt. Ländliche Ausflugs- und Grillareale sind seit dem 16. Oktober geschlossen. In Kirchen, Fitnessclubs und Spielsalons hat lediglich die Hälfte der üblichen Gästezahlen Zutritt.
*Aktualisierung vom 03.12.:
Sämtliche Angaben galten zum Redaktionsschluss.
Da das Infektionsgeschehen variabel und unvorhersehbar ist, sollten sich Reisende und Residenten stets über
aktuelle Regelungen auf den Seiten der Landesregierung informieren. www.caib.es