Leben auf Mallorca – Pflegeversicherung
Pflegeversicherung für Deutsche auf Mallorca: Ein Wegweiser
Die Pflegeversicherung gibt Betroffenen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden. Residenten sollten die Besonderheiten kennen.
Für deutsche Residenten, die auf Mallorca leben und sich über ihre Pflegeversicherung informieren möchten, gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Die Regelungen zur deutschen Pflegeversicherung können für im Ausland lebende Deutsche etwas komplex sein, insbesondere wenn es um Ansprüche und Leistungen bei einem dauerhaften Aufenthalt auf Mallorca geht.
Wenn Sie als deutscher Rentner in Spanien leben und eine Rente aus Deutschland beziehen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Pflegegeld aus der deutschen Pflegeversicherung, sofern Sie die entsprechenden Bedingungen erfüllen. Dies umfasst eine deutsche Wartezeit von fünf Jahren und die Anerkennung Ihrer Pflegebedürftigkeit durch einen von der deutschen Pflegeversicherung beauftragten Arzt.
Ein wichtiger Punkt ist, dass Sie in Spanien keine Sachleistungen von der deutschen Pflegeversicherung erhalten, wie beispielsweise Zahlungen für häusliche Pflege oder Pflegeheime. Es ist möglich, stattdessen Leistungen aus der spanischen Sozialversicherung in Anspruch zu nehmen, allerdings würde in diesem Fall das deutsche Pflegegeld nicht mehr gezahlt werden.
Es gibt Bestrebungen, die Regelungen anzupassen, um eine gerechtere Behandlung zu gewährleisten. Eine qualifizierte Beratung, beispielsweise durch die Deutsche Rentenversicherung, kann Ihnen helfen, die beste Entscheidung bezüglich Ihrer Pflegeversicherung zu treffen.
Pflegegeld im Ausland: Deutsche Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland versichert sind, haben auch bei gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien unter bestimmten Bedingungen (z.B. Erfüllung einer deutschen Wartezeit von 5 Jahren) Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes hängt von der jeweiligen Pflegestufe ab. Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit kann ein Arzt vor Ort beauftragt oder von der deutschen Pflegeversicherung entsandt werden.
Sachleistungen: In Spanien erhalten deutsche Rentner von der deutschen Pflegeversicherung keine Sachleistungen wie beispielsweise Zahlungen für häusliche Pflege, Pflegeheime oder Rollstühle. Es ist möglich, Sachleistungen aus der spanischen Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, sofern die spanische Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Allerdings würde in diesem Fall das deutsche Pflegegeld nicht mehr gezahlt werden. Spanische Geldleistungen werden an deutsche Rentner in Spanien nicht ausgezahlt.
Familienversicherung bei der Pflege: Die Regelungen für die Familienversicherung bei der Pflege entsprechen denen der Krankenversicherung.
Unterschied zwischen professioneller und nicht-professioneller Pflege: In Spanien gibt es Unterschiede zwischen professioneller Pflege (durch öffentliche Einrichtungen oder selbständige Fachkräfte) und nicht-professioneller Pflege (durch Familienangehörige oder Personen aus dem Umfeld des Pflegebedürftigen). Nicht-professionelle Pflege wird unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt, wenn der Pflegebedürftige von Familienangehörigen gepflegt wird. Die Bedingungen für das Zusammenleben und die Bewohnbarkeit der Wohnung müssen erfüllt sein, und die Leistungen sind im Rahmen des individuellen Pflegeprogramms (PIA) festgelegt.
Höhe des Pflegegeldes in Spanien: Die Höhe des Pflegegeldes variiert zwischen 150 und 715 Euro, abhängig von der Pflegestufe und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Empfängers. Die finanziellen Leistungen sind untereinander und mit den Sachleistungen in der Regel unvereinbar, außer bei Leistungen, die den Aufenthalt der Pflegebedürftigen zu Hause erleichtern.
Antragstellung und Anerkennung von Pflegeleistungen: Das Verfahren zur Anerkennung des Anspruchs auf Pflegeleistungen wird in Spanien auf Antrag des Pflegebedürftigen oder seines Vertreters bei der zuständigen Verwaltungsbehörde der Autonomen Gemeinschaft eingeleitet. Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Lebensumstände des Antragstellers.
Folgende Kontakte bieten Beratung und Unterstützung bei Fragen zur Pflegeversicherung und anderen Rentenangelegenheiten für im Ausland lebende deutsche Rentner.
Deutsche Verbindungsstelle Kranken-/Pflegeversicherung – Ausland (DVKA) sowie die Deutsche Rentenversicherung.
DVKA: www.dvka.de
Tel. +49 (0)221 5692-0
post@dvka.de
Deutsche Rentenversicherung:
Tel. +49 (0)30 865 28988
Rheinland (für Wohnsitz
in Spanien): +49 (0)211 937-0,
Kostenloses Servicetelefon
(aus Deutschland): 0800 1000 480 13