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Recht Die Inselzeitung 24/03/2017

Bußgeld auf Mallorca – was Sie wissen sollten

Was sie als autofahrer auf mallorca….

Was Sie als Autofahrer auf Mallorca wissen sollten

Spain is different, heißt es so schön, wenn es um die Andersartigkeit spanischer Lebensart geht. Auch im Straßenverkehr gibt es gewisse Unterschiede, an die sich ausländische Autofahrer auf Mallorca und dem spanischen Festland erst einmal gewöhnen müssen. Verwirrung um Bußgelder 300 Euro für eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn von Palma nach Inca? Ist das denn die Möglichkeit? Ja, es ist.

Der Bußgeldkatalog der spanischen Verkehrsbehörde DGT zählt zu den teuersten Europas. Bereits ab einer Geschwindigkeitsübertretung von nur einem Kilometer pro Stunde sind 100 Euro fällig. Ab 300 Euro Bußgeld verliert man die ersten beiden von insgesamt zwölf Punkten. Wer mit mit 170 Sachen über die Landstraße rast (erlaubt sind 100 km/h) zahlt 600 Euro und wird die Hälfte seiner Punkte los.

Die gute Nachricht: Wer in Spanien ohne Einspruch innerhalb eines Monats zahlt, bekommt einen Discount von 50%.

Die Fahrzeugpapiere, bitte! Werden Sie von der Polizei aufgefordert, die Fahrzeugpapiere zu zeigen, sollten Sie diese drei mindestens dabei haben: 

1. Führerschein (carnet de conducir).

2. Verkehrszulassung (permiso de circulación).

3. TÜV-Bescheinigung (tarjeta ITV).

Darüberhinaus kann der Polizist verlangen, ihm einen Bankauszug zu zeigen, aus dem hervorgeht, dass Sie die KFZ-Versicherung für das laufende Jahr gezahlt haben. Können Sie die nicht vorweisen, droht ein Bußgeld von 10 Euro.

Wichtig: Kopien aller dieser Dokumente haben keinen Wert! Sie können sie aber beim Verkehrsamt verifizieren und amtlich abstempeln lassen. An Bord eines PKW gehören in Spanien auch zwei Warnwesten, die sich im Innenraum (also nicht im Kofferraum!) befinden müssen sowie zwei Warndreiecke.

Gesundheitstest ist Pflicht Autofahrer in Spanien müssen sich in regelmäßigen Abständen einem Gesundheitstest unterziehen und so ihre Fahrlizenz erneuern. Diese Regelung gilt auch für Inhaber ausländischer Führerscheine, die sich in Spanien niederlassen. Bis zu einem Alter von 65 Jahren ist der Check alle zehn Jahre nötig, danach alle fünf  (bei Pkw- und Motorrad-Führerscheinen).

Redaktion

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